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Drucksache - VIII-0875
Siehe Anlage Begründung:Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2019
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 des Bezirks Pankow von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.05.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Untersetzung der Eckzahlen ist den Anlagen A bis E zu entnehmen.
Begründung
Gemäß § 26a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die sich aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben (A- und T-Teil), Einnahmevorgaben und Personalausgaben – Zuweisung über Titel 38630 und für Investitionsausgaben – Zuweisung über Titel 38530 - ergeben.
Mit dieser Vorlage erfolgt die Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 für den Bezirk Pankow.
Übersicht zu den Anlagen: Anlage A beinhaltet die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten nach Maßgabe der begründeten und anerkannten Bedarfe sowie deren Herleitung.
Anlage B gibt einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den ehemaligen A-Teil, die interne Vorgabe für die Bewirtschaftungsausgaben A08 und die Ausgaben für Beköstigung
Anlage C beinhaltet die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) gemäß der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zielbudgets.
Anlage D beinhaltet die Zuweisungen für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).
Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.
Für die Ermittlung der Eckwerte und die Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 gelten folgende Grundsätze:
Produktsummenbudget
Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) vom 23.04.2019 erhielt der Bezirk auf der Grundlage des Bezirksplafonds für 2020 bzw. 2021 (Schreiben der SenFin vom 09.04.2019) im Rahmen seiner Globalsumme ein normiertes Produktsummenbudget (PSB) in Höhe von rund 760.935 T€, das auf den Daten aus der Kostenrechnung des Jahres 2018 basiert sowie ein normiertes PSB in Höhe von rund 777.849 T€ für 2021.
Ausgehend von diesen Summen wurde durch die folgenden Auf- und Abschläge das als Eckwert tatsächlich zu verteilende Volumen für die Personal-, Sach- und den T-Teil der Transferausgaben hergeleitet:
Kamerale Planung des PSB
Ausgangspunkt für die unterstellte kamerale Planung ist das fortgeschriebene, um Basiskorrektur und Einmaltatbestände bereinigte Ist 2018 bzw. die Ansätze 2019.
Die Ermittlung und Veranschlagung der Personalausgaben erfolgte gemäß den Grundsätzen des Aufstellungsrundschreibens der SenFin (AR 20/21 vom 20.12.2018) sowie des Schreibens der SenFin zur Globalsummenzuweisung vom 23.04.2019. Dabei wurden die Personalansätze auskömmlich gebildet. D.h., dass das derzeit vorhandene und zukünftig zusätzliche (u.a. als Ergebnis der AG Wachsende Stadt/AG Ressourcensteuerung) Personal monatsgenau und stellenbezogen – soweit dieses zurzeit bereits möglich ist – oder zentral (im Kapitel 3307 der SE Finanzen und Personal) ausfinanziert ist einschließlich einer zukünftigen prozentualen Tarif- und Besoldungsanpassung (rd. 6 Mio. €). Die Ansätze für zukünftiges zusätzliches Personal wurden dabei auf Basis von 45 T€ pro VZÄ gebildet.
Die Leitlinie für Ausbildungsmittel wurde berücksichtigt.
Entsprechend der Dienstvereinbarung zur dienstlichen Fort- und Weiterbildung (1. Fortschreibung vom 04.02.2015) sind in den jeweiligen Kopfkapiteln Ansätze in Höhe von 75 % von 0,2 % der veranschlagten Personalausgaben (OG 42 ohne fremdfinanziertes Personal und Honorarkräfte) für kostenpflichtige Fortbildungsangebote zu bilden. Dies ist von den Fachabteilungen bei der Aufstellung des Haushalts zu beachten. Weitere 25 % der anteiligen Personalausgaben werden zentral im Kapitel 3307 veranschlagt.
Höchstgrenze für die Ansatzbildung für Ausgaben des PSB ist der je Organisationseinheit festgesetzte Eckwert. Abweichungen sind abteilungsintern auszugleichen. Über abteilungsübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt ggf. das Bezirksamt.
Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben des T-Teils ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich vorzunehmen.
Folgende Sachverhalte werden - auch zur Vermeidung von Haushaltsrisiken - nach Vorgabe (SenFin, SE Fin) bzw. analog der Zielbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen veranschlagt (s. Anlagen):
- Bildung und Teilhabe (BuT).
Im Ergebnis ergibt sich folgende Gegenüberstellung des fortgeschriebenen Ist 2018 (‚Bedarf‘) mit dem für das PSB verfügbaren Volumen:
Im verfügbaren Budget beider Jahre bereits enthalten sind 2,7 Mio. €, deren Zugang mit der technischen Fortschreibung der Globalsumme zugesagt wurde.
In 2021 verbleibt nach gegenwärtigem Stand noch eine Deckungslücke von rund 6.965 T€, die zunächst als Pauschale Minderausgabe eingestellt und spätestens nach Vorliegen der Basiskorrektur für 2018 aufgelöst werden muss.
Der in 2020 ausgewiesene Überschuss wird als Pauschale Mehrausgabe veranschlagt und als Deckungsreserve für Haushaltsrisiken (T/HzE, A08/Bewirtschaftungsausgaben) vorgehalten.
Das zugewiesene Produktsummenbudget einschließlich der Verstärkung durch eigene Einnahmen reicht in beiden Jahren nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Daher musste auch auf den - aktuell nur in 2020 zur Verfügung stehenden - Jahresüberschuss aus dem Vorjahr (hier: 2018) zurückgegriffen werden.
Wesentliche Ursachen hierfür sind u.a. gestiegene Vorgaben/Leitlinien/Zielbudgets im Bereich der Sachausgaben (Hochbauunterhalt, Lehr- und Lernmittel und Beköstigung) sowie im Bereich der Transfers. Auch bei den kalkulatorischen Verrechnungen kommt es ggü. 2018 zu einer Erhöhung um rd. 5 Mio. €, bedingt durch eine Erhöhung des in der Kostenrechnung wirkenden Zinssatzes und durch Zugänge an Bauwerten. Durch den Aufwuchs an Gebäuden kommt es ebenfalls zu einem deutlich erhöhten Bedarf an Bewirtschaftungsmitteln (+ 3 Mio. €), zu denen auch Mieten zählen.
Mit der Ankündigung der SenFin im Übersendungsschreiben zur Globalsumme, dass nicht verausgabten Personalmittel - aus den Zugängen auf der Basis der 360 Mio. € für die ‚Wachsende Stadt‘ bzw. zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik -erstmals basiskorrigiert werden, ergibt sich eine weitere, erhebliche Einschränkung bei der Haushaltsplanaufstellung. Diese Mittel sind nun als Vorgabe zu betrachten und entziehen sich damit jeglicher anderer Verwendung – auch als möglicher Ausgleich mit dem Jahresabschluss. Eine solche Vorgabe ist mit dem System der Globalsummenzuweisung, dass grundsätzlich eine eigene Schwerpunktbildung der Bezirke zwischen Personal-, Sach- und Transferausgaben vorsieht, nicht kompatibel.
Eine weitere Ursache für die insgesamt als nicht auskömmlich zu bezeichnende Zuweisung liegt in der geringen Ausstattung des Plafonds für die sogenannten freiwilligen sozialen Leistungen. Während die Ist-Ausgaben der Bezirke hier in 2018 rd. 85 Mio. € ausmachten, wurde der entsprechende Plafond nur um 15 Mio. € auf 53 Mio. € erhöht, wovon 5 Mio. € für die Neuaufstellung der Jugendförderung vorgesehen sind. Da die Bezirke die freiwilligen sozialen Leistungen in der Vergangenheit aus anderen Mitteln - u.a. aus nicht verausgabten Personalmitteln – finanziert haben, fällt dieser Weg jetzt zum Teil weg.
Eine zukünftige Finanzierung aus Überschüssen ist für Pankow als ehemaligen Konsolidierungsbezirk nur sehr begrenzt möglich, da sämtliche Überschüsse der letzten Jahre in die Konsolidierung gegangen sind und nicht – wie in Nicht-Konsolidierungsbezirken – kumuliert werden konnten.
Einnahmen
Bei der Planung der Ansätze für das Einnahmefeld E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die interne Vorgabe zu Grunde gelegt. Der Eckwert ist einzuhalten; wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken.
Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.
Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 02 (bis auf Mieten/Pachten und Verkaufserlöse Grundstücke) dienen der Finanzierung von Ausgaben in gleicher Höhe. Demzufolge dürfen Ausgaben (Personal, Sachmittel, Transfers) aus zweckgebundenen Einnahmen nur in Höhe korrespondierender Einnahmen veranschlagt werden.
Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung. Sie sind bereits in die Berechnung des verfügbaren Budgets eingeflossen und dienen damit der Gesamtdeckung. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Facility Management, dem Schul- und Sportamt und dem Straßen- und Grünflächenamt. Gleiches gilt für die Einnahmen aus dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung für die Inanspruchnahme bezirklicher Infrastruktur.
Ausgaben außerhalb des PSB
Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend den Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen.
Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2019 bis 2023 vorgenommen. Die Aufnahme der einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplan erfolgt jedoch nur, wenn die Bauplanungsunterlagen spätestens bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts durch die Bezirksverordnetenversammlung vorliegen.
Die Mittel der Pauschalen Zuweisung für Investitionen konnten erstmals wieder in voller Höhe verplant werden, da das Konsolidierungsverfahren in Pankow mit dem Jahresabschluss 2017 beendet werden konnte.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
sind aus den Anlagen ersichtlich
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
werden mit dem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 dargestellt
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Auswirkungen sind nicht erkennbar
Sören Benn Bezirksbürgermeister
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