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Drucksache - VIII-0856
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der Vorlage |
Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die in der folgenden Übersicht aufgeführten Bürgerinnen werden bis zum 30.04.2023 als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen – gewählt.
SoKo 7/8 | Ortsteil Pankow |
Schubert, Martina |
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SoKo 10 | Ortsteil Prenzlauer Berg |
Krohn, Lieschen |
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Begründung
Gemäß Ziffer 11 (1) der VV EaD werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. In ihrer Sitzung am 20.02.2019 wählte die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin 149 Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer von vier Jahren (VIII-0724 Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen). Die Bestellung endet jeweils zum 30.04.2023.
Die Zahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes bestimmt sich nach der Einwohnerzahl, der sozialen Struktur und nach dem Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung des Bezirkes. Empfohlen wird pro 700 Einwohnerinnen und Einwohner ein Mitglied. Das Bezirksamt bemüht sich dauerhaft, weitere Sozialkommissionsmitglieder zu gewinnen. Die bisher 149 gewählten Mitglieder können nunmehr in ihrer Anzahl auf 151 erhöht werden. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen endet die Bestellung der nachgewählten Mitglieder ebenfalls am 30.04.2023.
Rechtsgrundlage
§ 16 BezVG 1 c
§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG
§ 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 20.02.63 i. d. F. vom 28.05.79 (GVBL. S. 826) i. d. F. vom 29.05.01 (GVBL. S. 165) zuletzt geändert durch VO v. 08.03.2011 Gesetz- und Verordnungsblatt S. 87
Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 02.08. 2016 (Veröffentlichung erfolgte im ABI. am 12.08.2016)
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine.
Die benötigten finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2019 stehen im Kapitel 3930/Titel 41201 zur Verfügung.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Auf dieser Grundlage ist die ehrenamtliche und unverzichtbare Tätigkeit der Mitglieder in den Sozialkommissionen auch weiterhin im Sinne der älteren Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirkes sichergestellt.
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
Legende
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