Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | 07.05..2019 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Festlegung allgemeiner Parkregeln für den Mauerpark im Jahr 2019
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Für den Mauerpark werden die aus der Anlage ersichtlichen, allgemeinen Parkregeln aufgestellt. Sie gelten zunächst für das Jahr 2019
Begründung
Aus dem Runden Tisch Mauerpark entstand der Auftrag, die bestehenden Parkregeln (aus 2012) zu überarbeiten. Die Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) führte daraufhin in der AG Parkregeln alle betroffenen Interessengruppen zusammen. Ziel war es, einen Kompromiss aus bestehenden Vorschlägen zu erarbeiten. Hauptproblematik war der Schwerpunkt Musik. Jede Interessengruppe formulierte genaue Vorstellungen. Leider gelang es nicht, diese im Rahmen des Bürger*innendialoges zusammenzuführen.
Die vorliegenden allgemeinen Parkregeln gelten zunächst nur für das Jahr 2019. Mit ihnen bezweckt das Bezirksamt einen Interessenausgleich.
Zur Veröffentlichung wird ein Flugblatt mit Karte entworfen. Eine etwaige Beschilderung wird mit den zuständigen Fachämtern geklärt.
Die Kommunikation der allgemeinen Parkregeln erfolgt über eine Pressemitteilung und ein Pressegespräch. Sie werden auch auf den Homepages des Bezirksamtes und der Freunde des Mauerparks online gestellt.
Darüber hinaus ist ein Arbeitstreffen mit Polizei, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt (SGA), Umwelt- und Naturschutzamt (UmNat) und SPK geplant. Darin wird auf die §§ 6 und 7 des Grünanlagengesetzes und die allgemeinen Parkregeln hingewiesen und die Umsetzung des Grünanlagengesetzes erörtert.
Der Parkdienst wird einbezogen und der Test von Schallschutzmaßnahmen (acoustic shells) geprüft.
Eine Evaluation wird durch die SPK mit den betroffenen Interessengruppen im Oktober/November 2019 durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt