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Drucksache - VIII-0846
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Grüner Kiez Pankow – Sicherung der Wohn- und Lebensqualität bei Nachverdichtungsvorhaben der GESOBAU AG in Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 26. Sitzung am 11.09.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0846 –
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, gegenüber der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG und den Eigentümervertretern des Landes sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen des Planungsprozesses für das Nachverdichtungsvorhaben der GESOBAU AG in den Innenhöfen der Wohnanlage zwischen Ossietzkystraße, Am Schlosspark und Kavalierstraße, Wolfshagener Str. der Bürgerbeteiligungsprozess mit folgenden Maßgaben neu gestartet wird:
Allen Anwohner*innen des o. g. Wohngebiets ist eine aktive Mitwirkung an der Planung und Gestaltung der angestrebten Bebauung der beiden Wohnhöfe zu ermöglichen;
der Beteiligungsprozess ist transparent und öffentlich zu starten und durchzuführen;
die Planungen sind zu visualisieren und anhand von maßstabsgerechten Modellen den Bürger*innen anschaulich und nachvollziehbar zu präsentieren;
auf Anregung der Bürger*innen sind alternative Planungsvarianten in Planungswerkstätten zu entwickeln und ebenfalls in maßstabsgerechten Modellen zu präsentieren.
Die GESOBAU AG soll den Beteiligungsprozess anhand ihrer eigenen Leitlinien gestalten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zwischen dem 25.08.2020 und dem 14.12.2020 fanden fünf Gesprächstermine mit Vertreterinnen und Vertretern der GESOBAU AG, des Berliner Senats, des Bezirksamtes Pankow von Berlin, der BVV Pankow sowie der Bürgerinitiativen statt.
Der dann von der GESOBAU AG eingereichte Bauantrag für 2 Wohngebäude mit
103 Wohneinheiten wurde am 04.10 2021 wieder zurückgenommen.
Mit der Drucksache VIII-1272 „Klimafreundlicher Schlosspark-Kiez – verbindliche Bauleitplanung für Pankow!“ hat sich die BVV für eine klimaangepasste Erhaltung der betreffenden Blöcke mit Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Mobilitätsangeboten und grüner Infrastruktur ausgesprochen. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat zur Erfüllung dieser Drucksache am 27.04.2021 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan 3-88 B (Am Schlosspark) aufzustellen (Drucksache VIII-1484).
Der einfache Bebauungsplan soll den bestehenden öffentlichen Spielplatz und schützenswerte Grünbereiche planungsrechtlich sichern und eine bauliche Ergänzung nach Maßgabe des § 34 BauGB ermöglichen. Im Fokus steht insbesondere der klimafreundliche, aufgelockerte Erhalt der Baublöcke mit Wohnbebauung und eine ausreichende Bereitstellung grüner Infrastruktur unter Berücksichtigung bestehender Konzepte für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurden seitens des Bezirkes verschiedene Varianten für eine verträgliche Nachverdichtung ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage fand am 24.02.2022 ein bezirklicher Austausch mit der Zählgemeinschaft statt, in dem die städtebauliche Vorzugsvariante des Bezirkes bestimmt wurde.
Im Anschluss fanden mehrere Gespräche zwischen dem Bezirk, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der GESOBAU AG zur städtebaulichen Nachverdichtung statt. Dem Vorschlag des Bezirkes wurde nicht gefolgt.
Nachfolgend hat die GESOBAU AG am 20.12.2022 einen Bauantrag auf Sonderbaurecht gemäß § 246 Abs. 14 BauGB bei der hier zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gestellt.
Die BVV Pankow hat mit der Drucksache IX-0584 „Nein zur Nachverdichtung der grünen Innenhöfe im Schlosspark-Kiez, Fällung von 36 Bäumen verhindern“ beschlossen, dass das Bezirksamt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) dafür einsetzen soll, dass diese auf die städtische GESOBAU AG mit dem Ziel einwirkt, dass diese ihren Bauantrag auf Sonderbaurecht gemäß § 246 Abs. 14 BauGB für die Bebauung der Innenhöfe im Schlosspark-Kiez zurückzieht.
Am 01.03.2023 wurde daraufhin seitens des Bezirksamtes Pankow von Berlin ein Schreiben vom damaligen Bezirksbürgermeister, Herrn Benn, an den damaligen Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für Berlin, Herrn Geisel, verschickt, in dem darum gebeten wurde, die GESOBAU AG aufzufordern, den vorliegenden Bauantrag auf Sonderbaurecht gemäß § 246 Abs. 14 BauGB zurückzuziehen, damit der Bezirk Pankow das Bebauungsplanverfahren ordnungsgemäß fortführen kann.
In dem Schreiben wurde erneut darauf hingewiesen, dass das Vorhaben den bezirklichen Zielen der weitgehenden Erhaltung der grünen Innenhöfe und den Zielen des Bebauungsplans entgegensteht und die Versorgung mit Grundschulplätzen in diesem Bereich bereits heute stark defizitär ist. Zur Darlegung der bezirklichen Ziele hat das Stadtentwicklungsamt des Bezirkes Pankow zusätzlich am 23.02.2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen der BVV Pankow über den aktuellen Stand und den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs berichtet.
Mit Schreiben vom 28.02.2023 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der GESOBAU AG die Baugenehmigung Nr. 2022/1736 gemäß § 64 BauO Bln für die Errichtung von zwei Unterkünften für Geflüchtete auf den Grundstücken Am Schlosspark 10, 12, 14, 16, 4, 6, 8, Kavalierstraße 19D, 19E, 27, 29, Ossietzkystraße 12, 14, 16, 18, 20, 24, 26, 28, Wolfshagener Straße 69, 71 erteilt.
Der Bebauungsplan kann dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden, da das Bezirksamt Pankow von Berlin zwar die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen hat, das Bebauungsplanverfahren jedoch keinen entsprechenden Verfahrensstand erreicht hat, der dem beantragten Vorhaben entgegengehalten werden könnte. Der vom Bezirk Pankow zur Sicherung der Planung beabsichtigte Erlass einer Veränderungssperre wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen untersagt.
Mit Überführung der Angelegenheit in die Drucksache IX-0584 bitten wir die Drucksache als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Cornelius Bechtler |
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