Bezirksamt Pankow von Berlin | 16.02.2021 | |
An die Bezirksverordnetenversammlung | In Erledigung der Drucksache-Nr.:VIII-0843/2019 |
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Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht |
Amt für Chancengleichheit |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0843
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, die Liste zur Verfügung stehender Ämter um das Amt für Chancengleichheit zu erweitern. Hierzu soll das Bezirksverwaltungsgesetz und dessen Anlage zu § 37 Absatz 1 Satz 1 dahingehend geändert, und das Amt und seine Aufgabenstellungen mit aufgeführt werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie schon im Zwischenbericht vom Februar 2020 ausgeführt, hat sich das Bezirksamt Pankow im Januar 2020 an den für Inneres und Sport zuständigen Senator gewandt, über die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung informiert und um grundsätzliche Einschätzung der Sachlage und der Erfolgsaussichten hinsichtlich der durch die BVV empfohlenen Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes gebeten. Leider hat das BA Pankow bis heute keine Antwort auf diese Anfrage erhalten. Gleichzeitig wurde in Zusammenhang mit der Umsetzung des "Zukunftspakts Verwaltung" eine übergreifende Diskussion zu einer einheitlichen Struktur der Berliner Bezirke geführt, die in der RdB-Vorlage "Konturierung der Geschäftsbereiche der Bezirke" mündete, dort im Januar 2020 beschlossen und anschließend dem Senat übermittelt wurde. Der entsprechende Senatsbeschluss erfolgte im Dezember 2020, so dass nunmehr das Parlament über die erforderliche Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zu befinden hat. Der Beschluss sieht eine Beibehaltung der bisherigen Kernämter, Serviceeinheiten, der Beauftragten und sonstigen Organisationseinheiten vor, allerdings in einer weitgehend einheitlichen Abteilungsorganisation. Die Abschaffung der Beauftragten oder ihre Zusammenfassung in einer gesonderten Struktur - alternative Voraussetzung für die Schaffung eines Amtes für Chancengleichheit - sind dabei nicht vorgesehen. Aufgrund dieser politischen Entwicklung, dies vor dem Hintergrund des Diskontinuitätsprinzips, wonach ein "Aufschnüren" des aktuellen Senatsbeschlusses zwangsläufig zum zeitbedingten Scheitern des gesamten Vorhabens in dieser Legislaturperiode führen würde, besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Erfolgsaussicht mehr auf eine Umsetzung der BVV-Empfehlung. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister |