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Drucksache - V-0516
Siehe
Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . 08. 2004 An dieBezirksverordnetenversammlung Drucksache
- Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: V - 0516 / 03 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Erhalt der Kleingärten in PankowWir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 17. Sitzung am 01.10.2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachenummer: V – 0516 / 03 "Die BVV begrüßt die Entscheidung des Senats die
Schutzfristen für die Pankower Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen,
die nach den Darstellungen im Flächennutzungsplan einer anderen Nutzung
zugeführt werden sollen, bis zum Jahr 2014 zu verlängern. Die BVV ersucht das Bezirksamt gegenüber dem Senat
initiativ zu werden und eine Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Kleingärten im Bezirk zu fordern, die nach den Darstellungen im
Flächennutzungsplan einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen (z.B.
Bornholm 1 und 2 sowie die Anlagen nördlich des Volksparks Prenzlauer Berg), um
eine dauerhafte Sicherung über das Jahr 2014 hinaus zu erreichen. Diese Flächen
sollen als Grünflächen - Kleingärten planungsrechtlich gesichert werden." wird gemäß §13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat in seinem ersten Zwischenbericht eine differenzierte Betrachtung der betroffenen Pankower Kleingartenanlagen vorgelegt. Mit Schreiben vom 26.05.2004 wandte sich das Bezirksamt mit der Bitte an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, landeseigene Kleingartenanlagen, mit einer Schutzfrist bis 2014, im Flächennutzungsplan (FNP) dauerhaft zu sichern und diese künftig als „Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten“ auszuweisen. Die Senatorin für Stadtentwicklung lehnte diesen Antrag mit Schreiben vom 30.06.2004 ab. Begründet wurde dies damit, dass die Kleingartenflächen, welche größer als 3 ha sind und die im FNP nicht als Grünfläche oder Kleingarten dargestellt sind und eine Schutzfrist bis 2014 haben, „für eine langfristige Stadtentwicklung als strategische Entwicklungsoption offen gehalten werden sollen.“ Da der erneute Versuch, eine FNP – Änderung für einen unbefristeten planungsrechtlichen Schutz aller Pankower Kleingartenanlagen zu erreichen, wiederum gescheitert ist, sieht das Bezirksamt derzeit keine Möglichkeit, erfolgversprechend tätig zu werden. Wir bitten, die Drucksache V – 0516 / 03 als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt -------------------------------- ------------------------------------------ Burkhard Kleinert Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste |
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