Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .2019 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-…./2019 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Interessenbekundungen für das Pilotprojekt Solidarisches Grundeinkommen (SGE)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 folgenden Beschluss gefasst:
- Das Bezirksamt unterstützt die Einrichtung von gemeinwohlorientierten Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose im Rahmen des Pilotprojektes „Solidarisches Grundeinkommen“ im Bezirk Pankow.
- Die Geschäftsbereiche werden gebeten, geeignete Partner*innen zu akquirieren, die unter Beachtung der Eckpunkte und der identifizierten Einsatzfelder-Cluster Arbeitsplätze für die Beschäftigung der Projektteilnehmenden bereitstellen.
- Die Koordination der Anmeldung von Interessenbekundungen für Beschäftigungen bei der Senatskanzlei erfolgt über die bezirkliche SGBII-Koordinatorin. Die ersten Pankower Interessenbekundungen sind bis zum 10.04.2019 bei der SGBII-Koordinatorin einzureichen.
Begründung
Am 20.02.2019 fand die 2. SGE-Konferenz unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters statt. Hier wurden die Eckpunkte für das Solidarische Grundeinkommen und die in Arbeitsgruppen herausgearbeiteten Cluster für mögliche Einsatzfelder vorgestellt und diskutiert sowie im Ergebnis der Konferenz aktualisiert (Anlagen 1 bis 3: Präsentation der Konferenz; Eckpunkte; Cluster Einsatzfelder).
Die Senatskanzlei hat nunmehr die potenziellen Arbeitgeber (kommunale Unternehmen, gemeinnützige Träger, Haupt- und Bezirksverwaltungen) aufgefordert, bis zum 12.04.2019 Interessenbekundungen für i.R. des Projektes zu schaffende Arbeitsplätze unter Nutzung des Formulars „Anforderungsprofil für [Einsatzfeld], Stellenangebotsart: Solidarisches Grundeinkommen“ (Anlage 4) einzureichen. Zeitgleich wird unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine Förderrichtlinie „SGE“ erarbeitet.
Um die für das Solidarische Grundeinkommen anzumeldenden Stellenangebote mit den weiteren Programmen der öffentlich geförderten Beschäftigung nach dem SGB II abzustimmen und zu verzahnen, sollte die Koordination der bezirklichen Interessenbekundungen durch die bezirkliche SGB II-Koordinatorin erfolgen. Um den gesetzten Termin 12.04.2019 einhalten zu können, sind die Anforderungsprofile/ Stellenangebote bis zum 10.04.2019 bei der bezirklichen SGB II-Koordinatorin einzureichen.
Es ist davon auszugehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Abfrage von Interessenbekundungen durch die Senatskanzlei erfolgen wird. Daher können auch nach dem 10.04.2019 Stellenangebote an die SGB II-Koordinatorin gemeldet werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen wirkt Kinder- und Familienarmut entgegen.
Mit dem Pilotprojekt SGE werden Arbeitsplätze in gemeinwohlorientierten Bereichen geschaffen. Somit wird die soziale Infrastruktur auch für Kinder und Familien verbessert.
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Rona Tietje Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales |