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Drucksache - VIII-0811
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Lärmschutz auf der westlichen Seite der Autobahn A 114
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0811
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird erneut empfohlen, sich im Zuge der grundhaften Sanierung der BAB A 114 bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einzusetzen, dass auch auf der westlichen Seite der Autobahn Lärmschutzwände installiert werden.“
Das Bezirksamt hat die erneute Anfrage und o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt. Die Stellungnahme des Staatssekretärs der SenUVK vom 28.10.2019 liegt dem Bezirksamt vor und wird wörtlich wiedergegeben.
„Die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen wird als freiwillige Leistung des Bundes auf Grundlage schalltechnischer Gutachten unter Einbeziehung wirtschaftlicher Betrachtungen in Einzelprüfung nach haushalterischen Gegebenheiten gewährt und erfolgt nach Dringlichkeit. Ein entsprechendes Gutachten zur Lärmsanierung wurde im Jahr 2016 erstellt. Hier wurde geprüft, ob die Auslösewerte für die Lärmsanierung überschritten werden, was in einzelnen Abschnitten der Fall ist. Es wurden daraufhin aktive Lärmschutzmaßnahmen bzw. deren Kosten unter Beachtung der Angemessenheit des Verhältnisses zu den beabsichtigen Schutzwirkungen beurteilt. Das Gutachten aus 2016 kam zu dem Ergebnis, dass ein Maßnahmepaket aus: Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h Verwendung eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags Gewährung von Zuschüssen für Schallschutzfenster (passiver Lärmschutz) an ausgewählten Gebäuden (Grenzüberschreitungen) das geeignete Mittel der Wahl sei.
Unter Beachtung aktueller Gegebenheiten ist dieses Maßnahmepaket jedoch noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h aus Lärmsanierungsgründen kann gemäß geltender Rechtsprechung leider nicht bestandssicher angeordnet werden. Aus diesem Grund wird das Gutachten zur Lärmsanierung derzeit auf Grundlage aktueller Randbedingungen überarbeitet. Im Anschluss werden die notwendigen Abstimmungen mit dem Bund geführt.
Daraus resultierende mögliche weitergehende Lärmsanierungsmaßnahmen (z.Bsp. Lärmschutzwände) könnten losgelöst von dem Erneuerungsvorhaben A 114 gesondert umgesetzt werden, falls die beabsichtigte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h zum Zeitpunkt der Fertigstellung der A 114 nicht rechtssicher angeordnet werden kann.“
Das Bezirksamt kann auf die rechtssichere Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung und das Gutachten zur Lärmsanierung keinen Einfluss nehmen. Wir bitten daher, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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