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Drucksache - VIII-0785
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Grundlagen und Regeln für Straßenmusik im Mauerpark |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0785
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich für einen nachhaltigen Schutz von Kunst, Kultur und Straßenmusik im Mauerpark einzusetzen. Dazu soll das Bezirksamt
- ein Regelwerk für die Straßenmusik im Mauerpark in einem Bürgerdialog und unter Einbeziehung der Akteur*innen erstellen und
- bei den aktuellen Umbauplanungen für die Qualifizierung des Mauerparks darauf hinwirken, dass die Belange der Künstler*innen und Musiker*innen sowie der Anwohner*innen ausreichend berücksichtigt werden. Dazu zählen auch für die verschiedenen Anspruchsgruppen geeignete Schallschutzmaßnahmen sowie
- gemeinsamen mit den Akteur*innen ein einfaches und mehrsprachiges Online-Anmeldeverfahren zu entwickeln und den Betrieb zu ermöglichen
Durch das Regelwerk soll dabei auch weiterhin elektrisch verstärkte Musik erlaubt werden, um die Vielfalt der Musik zu gewährleisten. Mit dem Regelwerk soll ein Anmeldeverfahren bzw. Anmeldesystem entwickelt werden, um klare Verantwortlichkeiten zu erhalten und den Musiker*innen für die von Ihnen beabsichtigte Musikdarbietung geeignete Standorte und Zeiten im Mauerpark zuweisen zu können. Für die Betreuung des Anmeldeverfahrens soll eine geeignete Institution oder Träger*in gefunden werden.
Die Einhaltung des Regelwerks soll durch eine bessere, mehrsprachige und transparentere Kommunikation (Schilder und Flyer sowie die Veröffentlichung auf den Internetseiten der Initiativen und der Verwaltung) erreicht werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wir verweisen auf den Schlussbericht der Drs. VIII-0873 „Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-0656 - Regeln für Straßenmusik transparent machen“, welcher in der 17. Sitzung am 20. September 2023 von der BVV beschlossen wurde. Zu a) und b) zitieren wir teilweise aus dem oben genannten Schlussbericht: „Wie in den letzten Zwischenberichten [03.09.2019, 26.11.2019, 09.06.2020, 03.11.2020 OE SPK] beschrieben, fanden in der Vergangenheit mehrere Arbeitstreffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Straßenkünstler (Berlin Street Music) der SPK (Sozialraumorientierte Planungsraumkoordination) und dem Umwelt- und Naturschutzamt statt. Bei den Treffen wurden die Rechtgrundlagen erläutert sowie Vorschläge und Anmerkungen der Teilnehmenden diskutiert. Die Regelungen zum Umgang mit Straßenmusik wurden daraufhin mehrfach angepasst und vereinfacht. Im weiteren Verlauf musste jedoch festgestellt werden, dass die Vorstellungen der Vertreterinnen und Vertreter der Straßenkünstler sowie die Vorstellungen der BVV nicht mit dem Willen des Gesetzgebers in Einklang gebracht werden konnten. Es existieren daher derzeit keine mit dem Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften abgestimmte Regelungen zum Umgang mit Straßenmusik.“ Zu c) siehe Antwort zu a) und b) sowie den Zwischenbericht vom 06.08.2019. In Anbetracht der fehlenden gesetzlichen Grundlagen wird dieser Vorschlag als obsolet betrachtet. Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch |
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