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Drucksache - VIII-0777
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das Fahrradfahren in der geschützten Grünanlage „Am Weißen See“ auf Hauptwegen erlaubt werden kann. Die Prüfung soll die Erstellung eines Zusatzschildes „Fußgänger haben Vorrang“ beinhalten. Dieses soll unter dem Schild „Geschützte Grünanlage“ angebracht werden. Begründung der Beschlussempfehlung: Die Sinnhaftigkeit der Drucksache war für die Mehrheit des Ausschusses nicht erkennbar, vielmehr bestanden Irritationen darüber, dass die einreichende Fraktion explizit die Abschaffung einer klaren Verbotsnorm fordert. Fahrradfahren in Parkanlagen ist gelebte Praxis, jedoch hält ein bestehendes Verbot zumindest zu einer rücksichtsvolleren Fahrweise an und ist daher auch weiterhin zur Regulierung erforderlich. Erschwerend, weil kaum praxistauglich umsetzbar, ist die Forderung nach Prüfung und Freigabe lediglich vereinzelter Wege für den Fahrradverkehr. Angesichts des ohnehin kaum existenten Verfolgungsdrucks von Verstößen vermochte der Ausschuss hier keinen Handlungsbedarf erkennen, diese auch noch zu privilegieren. Allein der Umstand, dass eine Regelung vereinzelt auf „Unverständnis“ stoßen mag, ist wenig geeignet, eine weitergehende Gefährdung von Fußgänger*innen zu rechtfertigen bzw. zu legitimieren. So wie bei Fahrradfahrer*innen im Straßenverkehr, bedarf es in Parkanlagen des besonderen Schutzes der Fußgänger*innen als schwächste Verkehrsteilnehmer*innen. Lediglich die Einreicherin, sowie ein vereinzelter Bürgerdeputierter, vermochten sich dem nicht anzuschließen, dennoch empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit deutlicher Mehrheit die Ablehnung der Drucksache.
Begründung: Die Wege in der genannten Grünanlage sind oft breit und bieten genug Platz für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen. Außerdem stößt es auf ein breites Unverständnis, dass Fahrradfahren dort nicht erlaubt ist. Wichtig ist es, Fahrradfahrer*innen gesondert darauf hinzuweisen, dass Fußgänger*innen Vorrang zu gewähren ist. |
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