Drucksache - V-0508  

 
 
Betreff: Öffentliche Berichterstattung über die Arbeit des Stadtplanungsamtes von Pankow in den örtlichen Medien von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2003 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage Bündnis90/Grüne

1

 

  1. In welcher Form war das Bezirksamt bei der Veräußerung des Grundstückes Berliner Allee 38 involviert und in welchem Zusammenhang steht dazu ein in der Öffentlich­keit genanntes Bau­leitverfahren ?

  2. Welche Verpflichtungen ist das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem genannten Bauleit­verfahren eingegangen ?

  3. War dem Bezirksamt bekannt und entspricht es der Wahrheit, dass der genannte In­vestor an­geblich über das Investitionsvorranggesetz das Grundstück für die ent­sprechende Investition erhalten habe ? Wenn dies zutrifft, war dem Bezirksamt auch bekannt, welche konkreten Ver­pflichtungen mit diesem Verfahren verbunden waren?

  4. In welcher Form stellt das Bezirksamt sicher, dass unabweisbare Termine und Ver­pflichtungen eingehalten werden können ?

 

In der Presse wurde die Information verbreitet, dass das Grundstück Berliner Allee 38 im Bezirk Pankow im Stadtteil Weißensee von einem Investor käuflich erworben worden wäre, um dort ein fünfstöckiges Wohn- und Geschäftshaus zu errichten

 

In der Presse wurde die Information verbreitet, dass das Grundstück Berliner Allee 38 im Bezirk Pankow im Stadtteil Weißensee von einem Investor käuflich erworben worden wäre, um dort ein fünfstöckiges Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Mit der Bundesanstalt für vereinigte Sonderaufgaben (BVS) sei vertraglich geregelt worden, dass auf diesem Grund­stück innerhalb von vier Jahren eine angekündigte Baumaßnahme zu erfolgen habe. Sollte diese Vertragszusage nicht erfüllt werden, werde, so einhellig die Berichterstattung, eine vereinbarte Konventionalstrafe fällig.

 

Der Investor habe einen größeren Betrag entrichtet, so die Berichterstattung in der Presse, um das Verfahren zu beschleunigen und somit im vertraglich zugesicherten Zeitraum die Umsetzung der zugesicherten Maßnahme zu gewährleisten.

 

Das Pankower Bezirksamt wird indirekt mit der Aussage zitiert, aufgrund von derzeit insge­samt 180 zu bearbeitenden Bauleitplänen sei mit einer Bearbeitungszeit von (mindestens ?) fünf Jahren zu rechnen gewesen. Weiterhin seien die Konsequenzen, die sich aus dem In­vestitionsvorranggesetz ergäben, zumindest in diesem Falle, dem Bezirksamt nicht bekannt gewesen. Die rechtliche Vertretung des Investors wird mit der Aussage zitiert, dass das Be­zirksamt eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Spätsommer bzw. Herbst letzten Jahres zugesagt habe.

 

Es besteht ein großes Interesse, ob die entsprechenden Behauptungen, die in unterschiedli­chen Presseerzeugnissen veröffentlicht wurden, der Wahrheit entsprechen und welche Rückschlüsse damit auf die Arbeitsweise des Stadtplanungsamtes von Pankow geschlossen werden können.

 

 
 

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