Drucksache - VIII-0737  

 
 
Betreff: Prüfstein „Auswirkungen/Unterstützung Digitalisierung“ in die Vorlage zur Kenntnisnahme aufnehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
03.07.2024 
24. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 22 BVV am 20.2.19
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
Berichtspflicht BA Oktober 2019
Berichtspflicht BA Dezember 2020
Berichtspflicht BA Februar 2021
Berichtspflicht Mai 2021
VzK §13 BezVG BA, SB 24. BVV am 03.07.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.06.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-0737

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Prüfstein „Auswirkungen/Unterstützung Digitalisierung“ in die Vorlage zur Kenntnisnahme aufnehmen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0737

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, in die Formvorlage der bezirklichen „Vorlage zur Kenntnisnahme (VZK)“ den Prüfstein „Auswirkungen/Unterstützung Digitalisierung“ aufzunehmen. Durch Aufnahme des Prüfsteins sollen bezirkliche Prozesse/Arbeitsschritte auf ihren Digitalisierungsgrad hin überprüft werden und der potenzielle Unterstützungsgrad im Falle einer Digitalisierung der jeweiligen Prozesse abgeschätzt werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit 1. Zwischenbericht an die BVV Pankow vom 15.05.2019 hat das Bezirksamt bereits auf das Problem des Ersuchens hingewiesen, welches darin besteht, dass das Ersuchen sehr unbestimmt abgefasst ist. Wie Arbeitsschritte auf ihren Digitalisierungsgrad geprüft werden sollen oder der potentielle Unterstützungsgrad abgeschätzt werden soll, erschließt sich weder aus dem Ersuchen selbst noch aus der Begründung. Es ist schon unklar, was ein Digitalisierungsgrad ist. Die Erstellung eines Kriterienkatalogs ist vor dem Hintergrund der bereits langandauernden Überlastung, sowie durch den Fachkräftemangel bisher und auch zukünftig leider nicht möglich.

Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

 

 

 
 

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