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Drucksache - VIII-0714
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0714 – „Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig Vereinbarungen über die Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 27 Abs. 1 BauGB entsprechend den folgenden Maßgaben abzuschließen. Hierzu sind die Regelungen der derzeit verwendeten Mustervereinbarungen (siehe Anhang) entsprechend abzuändern bzw. zu ergänzen und die Vertragsstrafen anzupassen: Verpflichtung des Erwerbers/der Erwerberin auf,
Vertragsstrafe:
Des Weiteren soll in die Vereinbarungen aufgenommen werden:
Der Inhalt zukünftig abgeschlossener Abwendungsvereinbarungen ist den vom Eigentümerwechsel betroffenen Mieterinnen und Mieter in geeigneter Weise bekannt zu machen.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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