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Drucksache - VIII-0701
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Einrichtung weiterer Eltern-Kind-Zimmer prüfen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0701/2019
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, den Bedarf und die Möglichkeit zur Einrichtung weiterer Eltern-Kind-Zimmer in den Räumlichkeiten des Bezirksamtes zu prüfen. Bei einer positiven Prüfung wird das Bezirksamt ersucht, den Bedarf durch Einrichtung und Bereitstellung weiterer Zimmer zu decken. Bei einer negativen Prüfung soll detailliert dargestellt werden, warum die Einrichtung nicht möglich oder nötig erscheint.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt möchte sich zunehmend als attraktiver Arbeitgeber profilieren, um im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern die besten Mitarbeiter*innen zu halten und zu gewinnen. Hierbei steht auch eine verbesserte Mitarbeiterbindung im besonderen Fokus bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers. Dazu gehört auch, dass das Bezirksamt Pankow bereits 2014 am Standort Fröbelstraße 17 ein Eltern-Kind-Zimmer eingerichtet hat, um für seine Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Auch wenn dieses Zimmer in der Folgezeit nur an wenigen Tagen im Jahr (nicht mehr als 10 Tage) genutzt wurde, sieht das Bezirksamt die Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern grundsätzlich als einen wichtigen Beitrag für familienfreundliche Arbeitsbedingungen an. Die Einrichtung von weiteren Eltern-Kind-Zimmern an weiteren Standorten würde die Attraktivität für zahlreiche Dienstkräfte sicherlich erhöhen. Derzeit stehen aber die vorherrschenden Rahmenbedingungen bei Bürodienstflächen der Einrichtung weiteren Eltern-Kind-Zimmern entgegen. Angesichts allgemein steigender Bedarfe an Büroräumen kann derzeit lediglich ein Büroraum vorgehalten werden. Auch bei der derzeitigen Bautätigkeit in der Fröbelstraße 17 kann das Angebot nur durch die Verlagerung an den Standort Berliner Allee 252-260 erhalten werden. Im Rahmen der Anmietung von neuen Standorten konnte aufgrund der strengen Vorgaben des Landes Berlins eine Berücksichtigung eines Eltern-Kind-Zimmers nicht eingeplant werden. Die Flächenbedarfe des Bezirksamtes müssen durch die Landesebene bestätigt werden. Die pro Mitarbeiter zur Verfügung stehende Bürodienstfläche wird regelmäßig kritisch hinterfragt. Zusätzliche Sonderflächen, z.B. Beratungsräume, Sozialräume, Teeküchen oder auch Eltern-Kind-Zimmer, erschweren derzeit die Anmietung dringend benötigter Bürodienstflächen. Das Bezirksamt Pankow hat grundsätzlich ein hohes Interesse daran, seinen Beschäftigten weitere regionale Angebote für Eltern-Kind-Zimmer zu unterbreiten, um sich als attraktiver und familienbewusster Arbeitgeber zu präsentieren. Dies ist bei den derzeitigen Büroraumressourcen leider nicht möglich, wird allerdings ständig auf eine Realisierbarkeit überprüft. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Für Beschäftigte des Bezirksamtes Pankow besteht bei kurzfristiger Erkrankung des Kindes weiterhin die Möglichkeit zur Nutzung des Eltern-Kind-Zimmers.
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
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