Drucksache - VIII-0691  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 3-68 für das Gelände zwischen Roelckestraße, Gehringstraße, den Grundstücken Gehringstraße 26-29, Berliner Allee, den Grundstücken Berliner Allee 253/255, Liebermannstraße, An der Industriebahn, den Grundstücken An der Industriebahn 28, 29 und Rennbahnstraße 24-27 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 21. BVV am 16.01.19
VzK§15 BezVG BA, Anlage 1, 21. BVV am 16.01.19
VzK§15 BezVG BA, Anlage 2, 21. BVV am 16.01.19
VzK§15 BezVG BA, Anlage 3, 21. BVV am 16.01.19

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Aufstellung des Bebauungsplans 3-68 für das Gelände zwischen Roelckestraße, Gehringstraße, den Grundstücken Gehringstraße 26-29, Berliner Allee, den Grundstücken Berliner Allee 253/255, Liebermannstraße, An der Industriebahn, den Grundstücken An der Industriebahn 28, 29 und Rennbahnstraße 24-27 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.11.18 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. r das Gelände zwischen Roelckestraße, Gehringstraße, den Grundstücken Gehringstraße 26-29, Berliner Allee, den Grundstücken Berliner Allee 253/255, Liebermannstraße, An der Industriebahn, den Grundstücken An der Industriebahn 28, 29 und Rennbahnstraße 24-27 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-68 aufgestellt.
  1. r den Bebauungsplan 3-68 sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  2. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen dazu der Planentwurf und die Begründung im Internet präsentiert werden.

Begründung

Zu I.:

Das Plangebiet ist Bestandteil eines bestehenden Gewerbegebiets an der nördlichen Berliner Allee im Ortsteil Weißensee, dessen Randbereiche baulich und strukturell teilweise ungeordnet sind. Es ist mit gewerblich genutzten Hallenbauten bebaut. Nutzungen sind Autohäuser mit Werkstätten, Tankstellen, Baustoffhandel, Möbeleinzelhandel, Vergnügungsstätten, Laborgebäude. An der Berliner Alle Ecke Liebermannstraße grenzt eine durch Wohnen genutzte viergeschossige Blockrandbebauung an.

Das Plangebiet liegt im unbeplanten Innenbereich, planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage ist § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Das Gebiet ist einem Ansiedlungsdruck durch verschiedene Nutzungen für Autohandel, sportliche Zwecke, für Vergnügungsstätten ausgesetzt, eine Steuerung durch § 34 BauGB ist nicht mehr ausreichend. Anlassr die Planaufstellung sind Anfragen zur Umnutzung eines Teilbereiches der ehemaligen Gewerbehalle An der Industriebahn 23 in eine bauliche Anlage für sportliche Zwecke. Im Rahmen der Unterrichtungsverpflichtung nach AGBauGB wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen  mitgeteilt, dass die geplante Umnutzung aus wirtschafts- und stadtpolitischer Sicht dringende Gesamtinteressen Berlin beeinträchtigt. Zur Sicherung des Gewerbestandortes als produktionsgeprägter Bereich liegt ein Planerfordernis vor.

Mit dem Bebauungsplan soll der traditionell gewachsene Gewerbestandort Berliner Allee Nord in seiner Funktion gesichert und weiterentwickelt werden. In diesem Gewerbegebiet soll der Schwerpunkt auf produzierendem Gewerbe bzw. Dienstleistung liegen, deren Sicherung bzw. Ansiedlung durch die Festsetzungen des Bebauungsplans bodenrechtlich unterstützt werden soll. Einzelhandelsbetriebe insbesondere mit zentrenrelevanten Sortimenten sollen weitgehend ausgeschlossen werden.

Durch die Überplanung des vorhandenen Gewerbegebiets sollen Änderungen oder Erweiterungen der bestehenden Kfz-Einzelhandelsbetriebe mit Werkstatt (erweiterter Bestandschutz), Baustoffgroßhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig sein. Im Bereich zwischen An der Industriebahn und Berliner Allee sollen Anlagen für sportliche Zwecke und Vergnügungsstätten nicht zulässig sein. Für vorhandene Einzelhandelsbetriebe besteht Bestandsschutz. Damit sollen bestehende Betriebe weitgehend berücksichtigt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind somit keine Entschädigungsansprüche für Einschränkung von ausgeübten Nutzungen zu erwarten. Dies soll im weiteren Verfahren konkretisiert werden. Für das Grundstück Liebermannstraße 27 wurde ein positiver Bauvorbescheid erteilt, der durch einen mehrgeschossigen Gewerbebau den räumlichen Abschluss der gewerblichen Nutzung und eine Arrondierung der Wohnbebauung am Blockrand ermöglicht. Die damit mögliche Bebauung entspricht einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO. Im Bebauungsplanentwurf soll dies entsprechend berücksichtigt werden. Siehe hierzu Kapitel I.1 „Veranlassung und Erforderlichkeit“ der angefügten Begründung zum Bebauungsplan 3-68 (Anlage 1).

Die Planungsabsicht wurde gemäß § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) mitgeteilt. Mit Schreiben vom 26.09.2018 teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) mit, dass unter Beachtung der folgenden Hinweise keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen:

Das Bebauungsplanverfahren berührt dringende Gesamtinteressen Berlins bei Bebauungsplänen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AGBauGB durch die Rennbahnstraße und die Roelckestraße als Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes sowie durch die Untersuchungen zur geplanten Verlängerung der Straßenbahn über den Pasedagplatz hinaus Richtung Pankow bzw. Heinersdorf.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB durchgeführt. Dies bedeutet eine Pflicht zur fortlaufenden Unterrichtung über Beschlüsse während der Planaufstellung und zu einer engen Abstimmung mit der SenStadtWohn und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Bezug auf die Straßenbahn- und Verkehrsplanung der übergeordneten Hauptverkehrsstraßen.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Regionalplanerische Festlegungen des Flächennutzungsplans werden beachtet.
 

Zu II.:

Als nächster Verfahrensschritt soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und an den Planungen zu beteiligen.

Gleichzeitig sollen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, unterrichtet und zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

a. Die Aufwendungen und Planungskosten, Gutachten (Lärm, Verkehr) sollen im weiteren Verfahren aus dem Kapitel 4200 Titel 54010 finanziert werden. Die Höhe der zu erwartenden Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt und ergänzt. Finanzielle Vorsorge ist für die Haushaltsplanaufstellung 2020/21 bzw. für Folgejahre zu treffen.

b. Die Berücksichtigung einer Freihaltetrasse für die Erweiterung der Berliner Allee durch die eingetragene Baugrenze im Bebauungsplan erzeugt nach derzeitigem Kenntnisstand keine Übernahmeverpflichtung Berlins. Der geplante Ausbau der Berliner Allee ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und erzeugt somit keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

c. Es sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Entschädigungsansprüche aufgrund der Einschränkung von ausgeübten Nutzungen zu erwarten.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

 entfällt

2 Anlagen:  
1. Begründung zum Bebauungsplan 3-68
2. Geltungsbereich

 



ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen