Drucksache - VIII-0681  

 
 
Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage „Am Feldweg e. V.“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
29.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
19.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU für Bürger_innen) 20. BVV am 28.11.18
Beschlussempfehlung StadtGrün 23. BVV am 27.03.19
VzK§13BezVG BA, SB 29. BVV am 22.01.20

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

                                                17.12.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0681

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Erhalt der Kleingartenanlage „Am Feldweg e.V.“

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0681

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich beim Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben beim Bezirksamt Lichtenberg und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben dafür einzusetzen, dass r die Grundstücke, auf denen sich die Kleingartenanlage „Am Feldweg e.V.“ befindet, von der Härtefallregelung nach § 5 Abs. 3 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes für die komplette Fläche Gebrauch gemacht wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Nach § 5 Absatz 3 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) können Grundstückseigentümer ganz oder teilweise von der Entgeltpflicht ausgenommen werden, wenn sich hieraus unzumutbare Härten ergeben.

 

Gemäß Nr. 1 der Ausführungsvorschriften über die Zulassung von Ausnahmen von der mit der Anlieger- und Hinterliegereigenschaft verbundenen Straßenreinigungsentgeltpflicht bei privaten Grundstücken vom 17.07.2019 (SenUVK I B 18 ABl. Nr. 32, S. 4749) unterliegen Grundstücke, die im Eigentum des Landes Berlin sind, nicht der Härteregelung des § 5 Absatz 3 StrReinG.

 

Die Kleingartenanlage „Am Feldweg e.V.“ befindet sich sowohl auf landeseigenen, als auch auf privaten Grundstücken.

r das Bezirksamt Pankow, Straßen- und Grünflächenamt (SGA), in dessen Fachvermögen sich der landeseigene Anteil der Grundstücke der Kleingartenanlage „Am Feldweg e.V.“ befindet, besteht aufgrund der genannten Verwaltungsvorschrift leider keine Möglichkeit, beim Bezirksamt Lichtenberg (RegOrd) eine Härteregelung zu erwirken.

 

Der Eigentümer der privaten Anteile der Grundstücke hat jederzeit die Möglichkeit, sich diesbezüglich direkt an RegOrd bzw. die Berliner Stadtreinigungsbetriebe zu wenden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine


Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 


Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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