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Drucksache - VIII-0681
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Erhalt der Kleingartenanlage „Am Feldweg e.V.“ |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0681
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich beim Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben beim Bezirksamt Lichtenberg und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben dafür einzusetzen, dass für die Grundstücke, auf denen sich die Kleingartenanlage „Am Feldweg e.V.“ befindet, von der Härtefallregelung nach § 5 Abs. 3 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes für die komplette Fläche Gebrauch gemacht wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Nach § 5 Absatz 3 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) können Grundstückseigentümer ganz oder teilweise von der Entgeltpflicht ausgenommen werden, wenn sich hieraus unzumutbare Härten ergeben.
Gemäß Nr. 1 der Ausführungsvorschriften über die Zulassung von Ausnahmen von der mit der Anlieger- und Hinterliegereigenschaft verbundenen Straßenreinigungsentgeltpflicht bei privaten Grundstücken vom 17.07.2019 (SenUVK I B 18 – ABl. Nr. 32, S. 4749) unterliegen Grundstücke, die im Eigentum des Landes Berlin sind, nicht der Härteregelung des § 5 Absatz 3 StrReinG.
Die Kleingartenanlage „Am Feldweg e.V.“ befindet sich sowohl auf landeseigenen, als auch auf privaten Grundstücken. Für das Bezirksamt Pankow, Straßen- und Grünflächenamt (SGA), in dessen Fachvermögen sich der landeseigene Anteil der Grundstücke der Kleingartenanlage „Am Feldweg e.V.“ befindet, besteht aufgrund der genannten Verwaltungsvorschrift leider keine Möglichkeit, beim Bezirksamt Lichtenberg (RegOrd) eine Härteregelung zu erwirken.
Der Eigentümer der privaten Anteile der Grundstücke hat jederzeit die Möglichkeit, sich diesbezüglich direkt an RegOrd bzw. die Berliner Stadtreinigungsbetriebe zu wenden.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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