Drucksache - VIII-0659  

 
 
Betreff: Graffiti-Kunst an Pankower Schulen ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 20.BVV am 28.11.18
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antra Fraktionen Linke & Bü90/Grüne, 20. BVV am 28.11.2018
VzK 13 BezVG/SB Bezirksamt, 22 BVV am 20.2.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.02.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0659/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Graffiti-Kunst an Pankower Schulen ermöglichen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0659/2018

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung beim Neubau zukünftiger Schulen und bei Schulsanierungen Schulwände und Freiräume für die freie künstlerische Gestaltung (z.B. für Graffiti) durch Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen. Nach Möglichkeit sollen die Wände für die dauerhafte Nutzung der Künstler*innen zur Verfügung stehen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Bei der Sanierung bzw. Ausbau-, Um- oder Neubau von Schulgebäuden in bezirklicher Verantwortung wird das Bezirksamt darauf achten, dass Wände (Freiflächen) für die freie künstlerische Gestaltung durch Schüler*innen zur Verfügung gestellt werden. Diese Wände sollen unter fachgerechter Anleitung von den Schüler*innen mit Graffiti gestaltet werden.

Bei den Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben in Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) bzw. der HOWOGE wird das Bezirksamt in seiner Rolle als Schulträger im Rahmen der Partizipation, insbesondere bei der Erstellung des Bedarfsprogramm, gegenüber den Genehmigungsbehörden deutlich machen, dass bei der Konzeptionierung freie Flächen für die Nutzung von Graffiti mit eingeplant werden müssen. Die entsprechende Planung muss natürlich unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, z.B. Einhaltung des Denkmalschutzes, sowie Beachtung von Urheberrechten bei bestehenden Schulstandorten erfolgen. Dazu ist die Kommunikation zwischen der Schulleitung und dem Projektleiter auf der einen Seite und dem Schulträger (Schul- und Sportamt) auf der anderen Seite wichtig. Graffitiprojekte bedürfen der Genehmigung seitens des Schulträgers, hier Schul- und Sportamt. Wie in der Vergangenheit auch, wird das Bezirksamt beantragte Graffitiprojekte befürworten, wenn die o.g. Bedingungen am Standort eingehalten werden können.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit

 

 
 

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