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Drucksache - VIII-0648
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Lichtsignalanlage an der Prenzlauer Promenade/Binzstraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0648
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass an der Prenzlauer Promenade Ecke Binzstraße (Südseite) möglichst schnell eine dauerhafte Lichtsignalanlage eingerichtet wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat dem für Lichtsignalanlagen zuständigen Staatssekretär für Verkehr die BVV-DS VIII-0648 übermittelt, mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme. Die Stellungnahme vom 07.11.2019 ist eingegangen und wird wörtlich wiedergegeben.
„Ihre BVV bat mit dieser Drucksache um die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage auf der Prenzlauer Promenade südlich der Binzstraße.
Ich habe den Wunsch an die mir nachgeordnete Verkehrslenkung Berlin (VLB) weitergeleitet, um feststellen zu lassen, ob an der Kreuzung Auffälligkeiten zu erkennen sind, welche eine signaltechnischen Regelung erfordern könnten.
Im Ergebnis dieser Prüfung möchte ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage ist erforderlich, wenn bestimmte verkehrliche Voraussetzungen gegeben sind bzw. eine konkrete Gefahrenlage besteht.
Die Signalisierung ist z.B. dann begründet, wenn aufgrund fehlender Übersicht vermehrt Verkehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeugen und querenden Rad Fahrenden und/oder zu Fußgehenden auftreten und es nicht möglich ist, die Sichtverhältnisse zu verbessern
oder Fahrbeziehungen zu unterbinden. Ein weiterer Grund wäre gegeben, wenn eine sehr hohe Anzahl an Querenden auftreten.
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten sind hier keine Gründe zu erkennen, die eine signaltechnische Regelung erfordern. Beim Knotenpunkt Prenzlauer Promenade/Binzstraße handelt es sich um eine Einmündung. Die Binzstraße ist auf der Westseite gelegen und erschließt dort ein Wohngebiet. Auf der gegenüberliegenden Seite ist lediglich eine Kleingartenanlage vorhanden. Die Zugänge zur Kleingartenanlage liegen nördlich sowie südlich der Einmündung Prenzlauer Promenade/Binzstraße, aber von dieser abgesetzt. Lediglich die in stadtauswärtiger Richtung liegende Bushaltestelle auf der Ostseite der Prenzlauer Promenade befindet sich direkt (unmittelbar südlich) dieser Einmündung.
Die Prenzlauer Promenade besteht aus zwei Richtungsfahrbahnen, getrennt durch einen begrünten Mittelstreifen. Jede Richtungsfahrbahn besteht aus zwei Fahrstreifen. Aufgrund des geradlinigen Straßenverlaufs der Prenzlauer Promenade bestehen zwischen dem querenden Fußgängerverkehr und dem Fahrzeugverkehr sehr gute Sichtbeziehungen. Die vorhandenen Haltverbote schließen darüber hinaus auch den ruhenden Verkehr auf der Fahrbahn aus. Durch den vorhandenen breiten Mittelstreifen müssen die Querenden die Fahrbahn nicht in einem Zug überqueren, sondern jeweils immer nur eine Richtungsfahrbahn und müssen sich daher auch nur auf den Verkehr aus einer Fahrtrichtung konzentrieren.
Es entstehen infolge der auf der Prenzlauer Promenade vorhandenen Lichtzeichenanlagen, wie die ca. 400 m nördlich vorhandene Anlage an der Einmündung Prenzlauer Promenade/Kissingenstraße, immer wieder ausreichend große Lücken in den Fahrzeugfolgen, die bei entsprechender Aufmerksamkeit ein sicheres Queren ermöglichen. Eine angeforderte polizeiliche Unfallauswertung zeigt ebenfalls keine Auffälligkeiten und bestätigt diese Einschätzung. Zweifelsohne sind wie auch an anderen stark frequentierten Hauptverkehrsstraßen in den Verkehrsspitzenzeiten längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die sich bereits in Planung befindliche Fußgänger-Lichtzeichenanlage etwa 400,00 m weiter südlich am Knoten Prenzlauer Promenade / Elsa-Brändström-Straße hinweisen. Infolge des hier auf der Ostseite vorhandenen Einzelhandels (u.a. zwei Lebensmitteldiscounter) ist hier ein deutlich höherer Querungsbedarf vorhanden. Durch diese neue Lichtzeichenanlage werden weitere Lücken in den Fahrzeugfolgen geschaffen, die das Queren in Höhe der Binzstraße erleich‑
tern werden. Eine Inbetriebnahme ist im nächsten Jahr vorgesehen.
Auch wenn eine Lichtzeichenanlage, insbesondere von jüngeren oder unerfahrenen Verkehrsteilnehmern, als sicherstes Querungsinstrument angesehen wird, soll diese den Verkehr nur dort regeln und lenken, wo dies gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese kann ich aus den vorgenannten Gründen nicht erkennen.
Ich bedauere daher, dem Wunsch Ihrer BVV auf Errichtung einer Lichtzeichenanlage an der Einmündung Prenzlauer Promenade/Binzstraße nicht entsprechen zu können.“
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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