Drucksache - VIII-0648  

 
 
Betreff: Lichtsignalanlage an der Prenzlauer Promenade/Binzstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 20. BVV am 28.11.18
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen SPD, Linke, Bü90/Grüne, 20. BVV am 28.11.2018
Beschlussempfehlung VerkOrd 21. BVV am 16.01.19
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
Berichtspflicht BA Oktober 2019
VzK§13BezVG BA, SB 33. BVV am 17.06.2020

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

                                               .2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0648

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Lichtsignalanlage an der Prenzlauer Promenade/Binzstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0648

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass an der Prenzlauer Promenade Ecke Binzstraße (Südseite) möglichst schnell eine dauerhafte Lichtsignalanlage eingerichtet wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat dem für Lichtsignalanlagen zuständigen Staatssekretär für Verkehr die BVV-DS VIII-0648 übermittelt, mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme. Die Stellungnahme vom 07.11.2019 ist eingegangen und wird wörtlich wiedergegeben.

 

Ihre BVV bat mit dieser Drucksache um die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage auf der Prenzlauer Promenade südlich der Binzstraße.

Ich habe den Wunsch an die mir nachgeordnete Verkehrslenkung Berlin (VLB) weiter­geleitet, um feststellen zu lassen, ob an der Kreuzung Auffälligkeiten zu erkennen sind, welche eine signaltechnischen Regelung erfordern könnten.

Im Ergebnis dieser Prüfung möchte ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
 

Die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage ist erforderlich, wenn bestimmte verkehrliche Voraussetzungen gegeben sind bzw. eine konkrete Gefahrenlage besteht.
Die Signali­sierung ist z.B. dann begründet, wenn aufgrund fehlender Übersicht vermehrt Ver­kehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeugen und querenden Rad Fahrenden und/oder zu Fußgehenden auftreten und es nicht möglich ist, die Sichtverhältnisse zu verbessern
oder Fahrbeziehungen zu unterbinden. Ein weiterer Grund wäre gegeben, wenn eine sehr hohe Anzahl an Querenden auftreten.


Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten sind hier keine Gründe zu erkennen, die eine signaltechnische Regelung erfordern. Beim Knotenpunkt Prenzlauer Promena­de/Binzstraße handelt es sich um eine Einmündung. Die Binzstraße ist auf der Westsei­te gelegen und erschließt dort ein Wohngebiet. Auf der gegenüberliegenden Seite ist lediglich eine Kleingartenanlage vorhanden. Die Zugänge zur Kleingartenanlage liegen nördlich sowie südlich der Einmündung Prenzlauer Promenade/Binzstraße, aber von dieser abgesetzt. Lediglich die in stadtauswärtiger Richtung liegende Bushaltestelle auf der Ostseite der Prenzlauer Promenade befindet sich direkt (unmittelbar südlich) dieser Einmündung.


Die Prenzlauer Promenade besteht aus zwei Richtungsfahrbahnen, getrennt durch ei­nen begrünten Mittelstreifen. Jede Richtungsfahrbahn besteht aus zwei Fahrstreifen. Aufgrund des geradlinigen Straßenverlaufs der Prenzlauer Promenade bestehen zwi­schen dem querenden Fußngerverkehr und dem Fahrzeugverkehr sehr gute Sichtbeziehungen. Die vorhandenen Haltverbote schließen darüber hinaus auch den ruhen­den Verkehr auf der Fahrbahn aus. Durch den vorhandenen breiten Mittelstreifen müs­sen die Querenden die Fahrbahn nicht in einem Zug überqueren, sondern jeweils im­mer nur eine Richtungsfahrbahn und müssen sich daher auch nur auf den Verkehr aus einer Fahrtrichtung konzentrieren.

Es entstehen infolge der auf der Prenzlauer Promenade vorhandenen Lichtzeichenan­lagen, wie die ca. 400 m nördlich vorhandene Anlage an der Einmündung Prenzlauer Promenade/Kissingenstraße, immer wieder ausreichend große Lücken in den Fahr­zeugfolgen, die bei entsprechender Aufmerksamkeit ein sicheres Queren ermöglichen. Eine angeforderte polizeiliche Unfallauswertung zeigt ebenfalls keine Auffälligkeiten und bestätigt diese Einschätzung. Zweifelsohne sind wie auch an anderen stark frequentier­ten Hauptverkehrsstraßen in den Verkehrsspitzenzeiten längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen.


In diesem Zusammenhang möchte ich auf die sich bereits in Planung befindliche Fuß­nger-Lichtzeichenanlage etwa 400,00 m weiter südlich am Knoten Prenzlauer Pro­menade / Elsa-Brändström-Straße hinweisen. Infolge des hier auf der Ostseite vorhan­denen Einzelhandels (u.a. zwei Lebensmitteldiscounter) ist hier ein deutlich höherer Querungsbedarf vorhanden. Durch diese neue Lichtzeichenanlage werden weitere Lü­cken in den Fahrzeugfolgen geschaffen, die das Queren in Höhe der Binzstraße erleich

tern werden. Eine Inbetriebnahme ist im nächsten Jahr vorgesehen. 

Auch wenn eine Lichtzeichenanlage, insbesondere von jüngeren oder unerfahrenen Verkehrsteilnehmern, als sicherstes Querungsinstrument angesehen wird, soll diese den Verkehr nur dort regeln und lenken, wo dies gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese kann ich aus den vorgenannten Gründen nicht erkennen.


Ich bedauere daher, dem Wunsch Ihrer BVV auf Errichtung einer Lichtzeichenanlage an der Einmündung Prenzlauer Promenade/Binzstraße nicht entsprechen zu können.“

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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