Drucksache - VIII-0604  

 
 
Betreff: Transparenz für die Sanierung von Gehwegen im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
15.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.11.2021 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 19.BVV 17.10.18
Antrag Fraktionen SPD und CDU, 19. BVV am 17.10.18 2. Ausfertigung
Beschlussempfehlung VerkOrd 20. BVV am 28.11.18
VzK§13BezVG BA, ZB 23. BVV am 27.03.19
Berichtspflicht BA August 2019
VzK§13BezVG BA, ZB 30. BVV am 04.03.20
Berichtspflicht BA September 2020
Berichtspflicht März 2021
Berichtspflicht BA Juni 2021
Berichtspflicht BA August 2021
VzK§13BezVG BA, SB 2. BVV am 24.11.2021

Siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

02.11.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0604

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Transparenz für die Sanierung von Gehwegen im Bezirk Pankow

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0604

Das Bezirksamt wird ersucht,
 

der BVV eine nach Prioritäten geordnete Liste mit den geplanten baulichen Maßnahmen zur Gehwegsanierung im Bezirk vorzulegen und auf den Internetseiten des Bezirksamtes zu veröffentlichen. In der Aufstellung sind mindestens das Datum der Schadensbegutachtung, der jeweilige Schadensbefund, die voraussichtlichen Sanierungskosten sowie der vorgesehene Zeitraum der Durchführung und die vorgesehene Finanzierung anzugeben.
 

Diese Liste ist mindestens halbjährlich zu aktualisieren und der BVV in einer VzK zu
   übergeben
 

Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Gehwegschäden unter „Ordnungsamt-online“ an das Bezirksamt gemeldet werden können.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
 

Mit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes, Abschnitt 4 Entwicklung des Fußverkehrs, Anfang des Jahres 2021, hat das Land Berlin die Belange des Fußverkehrs erstmals gesetzlich geregelt. So wurden mit diesem Abschnitt die besonderen Ziele der Entwicklung des Fußverkehrs, der Erhalt und die Sanierung des Fußverkehrsnetzes wie auch Aufgaben und Zuständigkeiten für den Fußverkehr bis hin zur Aufstellung eines Fußverkehrsplanes und der bezirklichen Fußverkehrsnetze festgeschrieben.r das weitere Handeln, auch für die Kategorisierung und Priorisierung der bezirklichen Fußverkehrsnetze und Maßnahmen, ist die Aufstellung des Fußverkehrsplanes durch die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung Grundvoraussetzung. Alle weiteren Schritte sind davon, wie auch von der damit verbundenen Konkretisierung der Regelwerke, abhängig.
Ebenfalls wurde ein zusätzlicher Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen für jeden Bezirk erkannt und im § 51 verankert. Die Erwartung des Bezirks-amtes, dass von Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen die somit festgeschriebenen Stellen dem Bezirk zügig zugewiesen werden, wurde seitens der Senatsverwaltung nicht erfüllt (s. a. Schlussbericht zur Drucksache-Nr.: VIII-1334-Personelle Voraussetzung für Gehwegsanierungen schaffen).
Hier muss nochmals betont werden, dass ohne entsprechendes zusätzliches Personal diese im Gesetz formulierten zusätzlichen Aufgaben nicht zu erledigen sind.

Unabhängig davon wird das Fachamt, bei Fortführung der „AG Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“, durch das neu zu bildende Bezirksamt in der neuen Legislaturperiode die Praxis der Aufnahme von Vorschlägen, der Abstimmung dazu in der AG und anschließend deren Umsetzung weiterführen. Ebenfalls wird bei Fortführung des Programms „Barrierefreie öffentliche Räume (Bordabsenkungsprogramm)“ durch die Senatsverwaltung der Bezirk weitere Einzelvorhaben anmelden und umsetzen.


Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

entfällt

 

 
 

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