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Drucksache - VIII-0593
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Abwasseranschlüsse für das Siedlungsgebiet in Französisch Buchholz |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0593
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den Berliner Wasserbetrieben und dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass im Zuge der geplanten Erschließungsmaßnahmen auch das Siedlungsgebiet zwischen Zeuschelstraße, Hans-Schumacher-Straße, Schönerlinder Straße und Schillingweg mit Schmutzwasseranschlüssen versorgt wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung an die Berliner Wasserbetriebe mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt. Die Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe vom 6. Februar 2019 liegt dem Bezirksamt zwischenzeitlich vor. Für das hier in Rede stehende Gebiet sind grundsätzlich keine Erschließungsmaßnahmen zur Schmutzwasserversorgung seitens der Berliner Wasserbetriebe geplant. Als eine wesentliche Voraussetzung für eine Kanalisation gilt, dass sich das erforderliche Straßenland als öffentlich gewidmete Straße im Eigentum des Landes Berlin befindet und in ausreichender Breite freigelegt ist. Das Straßenland der Hans-Schumacher-Straße, Anna-Bruseberg-Straße und Karlshöhe befindet sich in privatem Eigentum. Die Kanalisierung von Privatstraßen gehört grundsätzlich nicht zum Aufgabengebiet der Berliner Wasserbetriebe. Über einen späteren Anschluss des genannten Gebietes wäre nach Auffassung der Berliner Wasserbetriebe erst nach Übernahme dieser Flächen in das Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow und einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung neu zu entscheiden. Das Bezirksamt beabsichtigt jedoch nicht, die genannten Straßen zu erwerben und anschließend öffentlich zu widmen. Wir bitten, die Drucksache somit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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