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Drucksache - VIII-0567
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Stellungnahme des Bezirks Pankow zum Entwurf des Nahverkehrsplans Berlin 2019 bis 2023 |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0567 –
„Der Bezirk Pankow unterstützt den Senat von Berlin beim Ausbau der Infrastrukturen des ÖPNV und bei der Ausweitung der ÖPNV-Angebote durch den Einsatz größerer Fahrzeuge oder auch Taktverdichtungen, insbesondere im Bezirk Pankow. Das gilt insbesondere für die folgenden, im Entwurf des Nahverkehrsplan Berlins 2019 bis 2023, aufgeführten Maßnahmen:
- S 2: Kapazitätserweiterung der Züge von sechs auf acht Wagen (S. 267)
- Ring-S-Bahn: Kapazitätserweiterung der Züge von sechs auf acht Wagen (S. 265)
- S 8: Kapazitätserweiterung der Züge von vier auf sechs Wagen (S. 265)
- U 2: Prioritäre Verdichtung des Taktes von 4 Minuten in der HVZ auf 3,3 Minuten gemäß Auslieferung neuer Fahrzeuge (S. 272)
- Straßenbahnlinie M1: Einführung eines 10-Minuten-Taktes auf den Linienästen zur Schillerstraße und nach Rosenthal (S. 276) und eines 5-Minuten-Taktes zwischen Pastor-Niemöller- Platz und Bahnhof Pankow sowie ggfs.
5-Minuten-Takt bis Hackescher Markt - Straßenbahnlinie 50: Einführung eine 5-Minuten-Taktes in der HVZ (S. 276)
- Straßenbahnlinie M 2 und 10: Umstellung des Betriebes auf größere 40 m lange Fahrzeuge (S. 277)
- Omnibuslinie M 22: Einführung einer neuen Metrobuslinie Kurt- Schumacher-Platz – Wilhelmsruh – Märkisches Viertel – Wittenau – Waidmannslust (S. 287)
- Omnibuslinie M 58: Einführung einer neuen Metrobuslinie Buch – Karow – Blankenburg – Niederschönhausen – Schönholz – Osloer Straße (S. 287)
- Omnibuslinie M 59: Einführung einer neuen Expressbuslinie Französisch Buchholz – Schönholz – Osloer Straße (S. 288)
Schnelle Erschließung neuer Wohnquartiere durch Neubaustrecken der Straßenbahn
Besonderen Wert legt der Bezirk Pankow auf die frühzeitige Anbindung der geplanten Neubauquartiere Blankenburger Süden und Pankower Tor mit zusammen bis zu 8.000 Wohneinheiten. Der Bezirk Pankow unterstützt deshalb die Darstellung (S. 281) und Realisierung der Sofortmaßnahmen Straßenbahn bis 2025 voll umfänglich und fordert eine möglichst schnelle Realisierung ein, da diese auch für städtebauliche Grundsatzentscheidungen für den Ortsteil Heinersdorf besonders wichtig ist.
Im Übrigen bekräftigt der Bezirk den BVV-Beschluss Drucksache VIII-0372 vom 17.01.2018.
S-Bahn: Perspektivische Maßnahmen
Die BVV bekräftigt ihren Beschluss VII-1073 und fordert die schnellstmögliche Bestellung des 10-Minuten-Taktes der S2 bis nach Bernau.
Die Einführung einer Linie S6 (Buch- Grünau) als leistungsfähiger Nord-Süd- Verbindung über den Innenstadtring-Ost findet die ausdrückliche Unterstützung des Bezirks (S. 268).
Regionalverkehr: Regionalbahnhalt in Buch statt Turmbahnhof am Karower Kreuz
Ausdrücklich befürwortet der Bezirk Pankow die Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahnen auf der Stammstrecke, die bereits in mehreren Drucksachen der BVV Pankow eingefordert ist. Angesichts der Vorarbeiten, dem geringen Planungsaufwand sowie den vergleichsweise niedrigen Realisierungskosten, fordert der Bezirk eine zügige Aufnahme des Vorlaufbetriebes von und bis Wilhelmsruh und die sich zeitnah anschließende Durchbindung von und bis Gesundbrunnen (S. 262). Dazu sollen sich die Länder schnellstmöglich über die Bestellung der Fahrleistungen verständigen.
Der Bau und Betrieb eines Turmbahnhofs am Karower Kreuz (S. 209) wird hingegen unverändert vom Bezirk Pankow abgelehnt. Dem vergleichsweise geringen verkehrlichen Nutzen (siehe Kleine Anfrage 0505/VI: Turmbahnhof Karow) stehen hohe Investitionskosten und eine einerseits extrem aufwändige und andererseits unzureichende straßenseitige Erschließung gegenüber.
Im Gegenzug fehlt dem Bezirk Pankow die Aufnahme eines Regionalbahnhalts im wachsenden Ortsteil Buch, in dem neben den bedeutenden Medizin- und Wissenschaftsstandorten auch erhebliche Neubaupotenziale mit ca. 4.600 Wohnungen realisiert werden sollen, die für eine schnelle Anbindung an den Süd-Osten Berlins und den BER sprechen. Insofern ist – gerade auch im Zusammenhang mit dem Projekt i2030 – mindestens die Untersuchung der Möglichkeiten eines derartigen Haltepunkts zu untersuchen.
Das Bezirksamt wird gebeten, diese Stellungnahme des Bezirkes samt Begründung zur weiteren Qualifizierung des Entwurfes des Nahverkehrsplanes Berlin 2019 – 2023, an die Senatsverwaltungen und das Abgeordnetenhaus von Berlin zügig zu übermitteln.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat die Drucksache der BVV am 05.10.2018 an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Abt. IV C) antwortete am 08.05.2019 per Email an Stadt KIS 3 mit folgenden Wortlaut (Zitat): „…vielen Dank für die Übermittlung der Stellungnahme bzw. des entsprechenden Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Pankow zum Entwurf des Berliner Nahverkehrsplans (NVP) für die Jahre 2019 bis 2023. Seitens des ÖPNV-Aufgabenträgers haben wir alle eingegangenen Stellungnahmen mit Interesse gelesen und die einzelnen Hinweise und Kritikpunkte jeweils untersucht und bewertet. Für Ihre positive Rückmeldung zum NVP im Allgemeinen und die darin zum Ausdruck kommende Unterstützung des ÖPNV möchten wir uns bedanken. Im Nachgang zu dem Ende Februar erfolgten Senatsbeschluss zum Nahverkehrsplan möchte ich Sie darüber informieren, in welcher Form wesentliche Punkte Ihrer Stellungnahme vom ÖPNVAufgabenträger berücksichtigt wurden:
„… ich hoffe, ich konnte Ihnen anhand dieses Auszugs deutlich machen, wie die Hinweise und Kritikpunkte des BVV-Antrags in den überarbeiteten NVP eingegangen sind, auch wenn wir nicht in allen Punkten den Argumenten gefolgt sind. Im Nachgang zum oben erwähnten Beschluss und der darauffolgenden Veröffentlichung des Nahverkehrsplans sollen alle eingegangenen Stellungnahmen mit einer entsprechenden Kommentierung zur Berücksichtigung oder Ablehnung der jeweiligen Hinweise in einem gesonderten Anhang veröffentlicht werden…“. Wir bitten, das Ersuchen hiermit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn
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