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Drucksache - VIII-0552
Die im Haushaltsjahr 2017 zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.733.780,87 € sowie außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.496.830,37 € werden genehmigt. Über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen wurden in 2017 nicht zugelassen.
Begründung Finanzen, Personal und Immobilien:Zu Beginn der Diskussion wurde das Bezirksamt gebeten, verschiedene Punkte der Drucksache zu erläutern. Es stellte sich heraus, dass ein großer Teil der Änderungen nicht durch zusätzliche neue Ausgaben, sondern durch eine geänderte Systematik im Haushalt, durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen oder durch die Umsetzung von Beschlüssen der BVV herrührte. Nach Erläuterung einzelner Titel stimmte der Ausschuss der Drucksache einstimmig zu.
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der Vorlage |
Nachweis der im Haushaltsjahr 2017 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die im Haushaltsjahr 2017 zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.733.780,87 € sowie außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.496.830,37 € werden genehmigt.
Über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen wurden in 2017 nicht zugelassen.
Begründung
Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben, insbesondere zum titelkonkreten Nachweis der Ausgaben aufgrund Änderung der Titelsystematik durch die Senatsverwaltung für Finanzen bzw. kapitelkonkreter Nachweis durch die Veränderung der Geschäftsbereiche sowie zur Finanzierung von Mietverpflichtungen, mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 7.230.611,24 € zugelassen werden.
Das Bezirksamt bittet die BVV Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage
§ 37 LHO, § 36 Abs. 2 b i.V.m. Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2017 und damit auf den Haushaltsplan 2019
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Sören Benn |
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Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
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