Drucksache - VIII-0531  

 
 
Betreff: Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen besser bezahlen – Möglichkeiten des TV-L ausnutzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 17. BVV am 04.07.18
VzK§13 BezVG BA, SB 23. BVV am 27.03.19

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.03.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen besser bezahlen glichkeiten des TV-L ausnutzen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 17. Sitzung am 04.07.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0531

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, die Möglichkeiten, Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen Zulagen zu zahlen, die der Tarifvertrag der Länder (TV-L) bietet, auszuschöpfen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Verbesserung der Bezahlung der Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen kann nur im Rahmen von Tarifverhandlungen umgesetzt werden. Da Berlin tarifgebunden ist, ist ein Alleingang abweichend vom Tarifvertrag nicht möglich.

Auf eine entsprechende Anfrage bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Abt. IV Landespersonal -, erhielten wir den Hinweis auf die Möglichkeit der Gewährung von Zulagen nach § 16 Nr. 5 TV-L. Diese Möglichkeit ist aber nicht zielführend für eine Verbesserung der Einkommen aller Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen, da der § 16 TV-L nur Einzelfallentscheidungen betrifft.

Im Rahmen der am 03.03.2019 abgeschlossenen Tarifverhandlungen wurden jetzt aber insbesondere für den Beschäftigtenkreis der Erzieher*innen und Sozial-arbeiter*innen umfangreiche tarifliche Verbesserungen vereinbart. Neben den allgemeinen Entgelterhöhungen wird für diesen Beschäftigtenkreis eine gesonderte Vergütungstabelle eingeführt.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

 

 

 
 

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