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Drucksache - VIII-0489
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Gesundheitsstandort Buch; ÖPNV-Anbindung verbessern, Regionalbahnhalt ermöglichen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16. Sitzung am 06.06.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0489 –
„Die BVV möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich für die Errichtung und den Betrieb eines Regionalbahnhofs am S-Bahnhof Buch einzusetzen. Dafür soll das Bezirksamt geeignete Maßnahmen zur Flächensicherung im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs ergreifen und sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr dafür einzusetzen, dass im StEP Mobilität und Verkehr ein Regionalbahnhof mit vordringlichem Bedarf verankert wird.
Der Bau des Regionalbahnhofs kann als Seitenbahnsteig mit einer eingleisigen Ausfädelung im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs erfolgen. Dadurch könnten sowohl die Züge des RE 3 oder der RE/RB 66 in Buch einen Halt hinlegen. Das ermöglicht schnelle Verbindungen zum BER, in das Berliner Zentrum und bis nach Szeczin und eine eventuelle Anbindung zu unserem Städtepartner nach Kolberg.
Demgegenüber soll der Bau eines Turmbahnhofes am Karower Kreuz nicht weiterverfolgt werden, da er verkehrstechnisch wenig sinnvoll ist, hohe Baukosten verursacht und nur mit sehr hohem baulichen und finanziellen Aufwand erschlossen werden kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die bezirklichen Beschlussfassungen zum geplanten Regionalbahnhof Buch stehen weiterhin den derzeitigen Vorstellungen der DB AG entgegen. Die Drucksache VIII-0489 ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, mit der Bitte um Stellungnahme, zur Kenntnis gegeben worden. Im Rahmen der Stellungnahme des Bezirksamts zum Entwurf des Nahverkehrsplans Berlin 2019 bis 2023 hat sich das Bezirksamt zu Gunsten des Regionalbahnhofs Buch und gegen den Turmbahnhof am Karower Kreuz positioniert. Zu den Inhalten verweisen wir auf die Antwort zur Drucksache VIII-0567. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verweist in ihrer Antwort zu der Drucksache VIII-0567darauf, dass sie um Verständnis bittet, keine vorgezogene detaillierte Rückmeldung abgeben zu können. Es wird weiterhin ausgeführt, dass die im Verfahren zum Nahverkehrsplan erbetene Stellungnahme des Bezirks-amts nicht vorab abgegeben werden kann. Alle vorgelegten Stellungnahmen werden nach den gleichen Kriterien geordnet und abschließend bearbeitet, auch wenn die Stellungnahme des Bezirksamts Pankows durch ein Ersuchen der BVV untermauert ist. Wie die Kritiken, Wünsche und Anregungen der einzelnen Stellungnahmen berücksichtigt wurden, soll in einer Anlage zum Nahverkehrsplan (NVP) dokumentiert werden und damit für alle gleichermaßen ersichtlich sein. Wir bitten, die Drucksache VIII-0489 als erledigt zu betrachten und verweisen auf den weiteren Fortgang im Rahmen der Drucksache VIII-0567. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn
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