Drucksache - VIII-0485  

 
 
Betreff: Erst das Asylrecht durchsetzen, dann weitere modulare Unterkünfte für Migranten (MUFs) im Bezirk errichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag AfD 16. BVV am 06.06.18

Dem Bezirksamt wird empfohlen, beim Senat darauf hinzuwirken, daß dieser die gesetzlichen Bestimmungen des Asyl- und Ausländerrechtes konsequent umsetzt. Weitere modulare Unterkünfte in Berlin sind durch den Senat erst dann zu errichten, nachdem die Anzahl der in Berlin lebender vollziehbar ausreisepflichtiger Personen spürbar vermindert wurde - und dann tatsächlich noch ein Bedarf nachgewiesen werden kann.


Begründung:

Das Asyl- und Ausländerrecht wird durch den Senat nicht konsequent umgesetzt. Zum 31.12.2017 lebten in Berlin 11 754 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, eine Steigerung gegenüber dem 30.06.2017 um 344 Personen. Die Zahl der rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden betrug zum 31.12.2017 42 914 Personen, eine Steigerung gegenüber dem 30.06.2017 um 2585 Personen. Gleichzeitig verminderte sich im Jahr 2017 die Zahl der Abschiebungen gegenüber dem Jahr 2016 von 2028 auf 1638 Personen, die Zahl der freiwilligen Ausreisen von 9601 auf 3629 Personen. Die durch diese Politik entstehenden Belastungen sollten zunächst reduziert werden, bevor die Errichtung weiterer MUFs geplant wird.

 
 

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