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Drucksache - VIII-0455
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Personalausstattung in den bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligten Fachämtern (insbesondere das Umwelt- und Naturschutzamt (UmNat) und das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) erhöht wird, um eine zügigere Bearbeitung von Bebauungsplänen zu ermöglichen. Begründung Ausschuss Finanzen, Personal und Immobilien: Der Ausschuss hat zweimal über diese Drucksache debattiert. Dabei wurden auch die Abteilungen für Stadtentwicklung und Bürgerdienste sowie für Umwelt und öffentliche Ordnung eingeladen. Die jeweiligen Stadträte erläuterten das komplexe Verfahren einer Bebauungsplanaufstellung und auch die Zeitabläufe. So benötigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwei Jahre, einfach durch Bearbeitungsabläufe, verschiedene einzuhaltende Fristen etc. Diese idealtypischer Ablauf wird in Pankow nicht immer erreicht, aber mit einem Durchschnitt von etwa drei Jahren funktioniert das Bezirksamt an dieser Stelle grundsätzlich sehr gut. Die Ausschussmehrheit sah daher keine Notwendigkeit, einem als alarmistisch empfundenen Antrag zuzustimmen. Und empfiehlt daher der BVV die Ablehnung der Drucksache.
Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU: Derzeit befinden sich 98 B-Pläne im Aufstellungsverfahren, in weiteren sieben Fällen prüft das Bezirksamt die Aufstellung von Bebauungsplänen. Allein diese Zahlen, aber und insbesondere auch der nach wie vor steigende Druck zur Verwertung derzeit nicht baulich genutzter Flächen macht deutlich, dass eine Beschleunigung von Aufstellungsverfahren dringend geboten ist. In Beantwortung der Kleinen Anfrage KA-0299/VIII stellt das Bezirksamt dar, dass nach dem Personalaufwuchs im Stadtplanungsamt nunmehr die Bearbeitungszeiten für Stellungnahmen zu Bebauungsplanverfahren in den jeweiligen Fachämtern zu lange dauern und dies ein wesentliches Hemmnis für eine beschleunigte Bearbeitung von B-Planverfahren ist. Dieses Hemmnis abzustellen ist Intention des Antrages.
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