Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0475
Dem Bezirksamt wir
empfohlen, bei den für die Tariffestlegung des ÖPNV in Berlin zuständigen Senatsdienststellen
eine Veränderung des Geltungsbereiches für den Einzelfahrschein „Kurzstrecke“
zu beantragen, um das Verhältnis Preis/Nutzungszeit dieses Einzelfahrscheins
dem Verhältnis Preis/Nutzungszeit des Einzelfahrscheins „Normaltarif“
anzupassen. Der Geltungsbereich des
Einzelfahrscheins „Kurzstrecke“ ist auf die Nutzungszeit umzustellen und mit
mindestens 45 min, besser 60 min bei einer Umsteigemöglichkeit, festzulegen. Begründung
1. Das Verhältnis Preis/Leistung des Einzelfahrscheins
„Normaltarif“ beträgt 210 Cent/120 min. Es werden somit 1,75 Cent je Minute
gefordert. Das
Verhältnis Preis/Leistung des Einzelfahrschein „Kurzstrecke“ beträgt 120
Cent/20 min. Somit werden bei diesem Fahrschein 6 Cent je Minute
gefordert. (20 Minuten sind eine reichliche Fahrzeit für Straßenbahn oder Bus,
um von einer Ausgangshaltestelle zur sechsten Folgehaltestelle zu gelangen, U-
und S-Bahn benötigen diese Zeit für die Fahrt von der Ausgangsstation bis zur
dritten Folgestation nicht). Der
Preis des Einzelfahrscheins „Kurzstrecke“ beträgt für die Einheit (Minute) der
erkauften ÖPNV-Nutzungszeit somit das 3, 4-fache des Preises für diese Einheit
beim Einzelfahrschein „Normaltarif“. Dieser Preisunterschied ist nicht zu
rechtfertigen! 2. Da der Fahrschein „Kurzstrecke“ zur Zeit auch kein
Umsteigen erlaubt, ist er für die überwiegende Mehrheit der Bewohner des
Bezirks zum Erreichen des Rathauses oder der Bezirksverwaltungen mit dem ÖPNV
nicht zu verwenden! 3. Ebenso kann der Fahrschein „Kurzstrecke“ zur Zeit für
eine Fahrt mit dem ÖPNV zu den Einkaufszentren und Kulturstätten des Bezirks
oder der Stadt, zu privaten Besuchen oder Besuchen öffentlicher Veranstaltungen
im allgemeinen nicht benutzt werden. Es ist fast immer ein Fahrschein
„Normaltarif“ erforderlich, auch wenn dessen Ausnutzung oft nicht voll erfolgen
kann, weil keine Rückfahrt erfolgt oder diese nicht in 120 Minuten nach
Fahrantritt zu beenden ist. Wer die Möglichkeit hat, benutzt dann deshalb das
private Fahrzeug statt den ÖPNV. 4. Ein verbessertes Leistungsangebot für den
Einzelfahrschein „Kurzstrecke“ würde sicher den Umfang privater Fahrzeugnutzung
in der Stadt reduzieren. 5. Für Bewohner des Bezirks, deren Einkommen für den
Einzelfahrschein „Kurzstrecke“ oder kurz darüber liegt, wozu auch eine hohe
Anzahl von Senioren gehören, ist eine Veränderung des Gültigkeitsbereichs für
den Einzelfahrschein „Kurzstrecke“ von großer Bedeutung, da viele von ihnen
immer auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind. Ihre Teilnahmemöglichkeiten am
öffentlichen Leben in unserer Stadt und somit ihre Lebensqualität würden sich
erheblich verbessern! 6. Auch der Anteil von Nutzern des ÖPNV, die diesen
nutzen, ohne einen gültigen Fahrschein zu besitzen, würde sich sicher
verringern. |
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