Drucksache - V-0475  

 
 
Betreff: Einzelfahrschein "Kurzstrecke"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Jens-Holger Kirchner, Bündnis 90 / Die GrünenBV Jens-Holger Kirchner, Bündnis 90 / Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.06.2003 
Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zu seniorenpolitischen Themen ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2003 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Vorsteher, 02.07.03

Dem Bezirksamt wir empfohlen, bei den für die Tariffestlegung des ÖPNV in Berlin zuständigen Senatsdienststellen eine Veränder

Dem Bezirksamt wir empfohlen, bei den für die Tariffestlegung des ÖPNV in Berlin zuständigen Se­natsdienststellen eine Veränderung des Geltungsbereiches für den Einzelfahrschein „Kurzstrecke“ zu beantragen, um das Verhältnis Preis/Nutzungszeit dieses Einzelfahrscheins dem Verhältnis Preis/Nutzungszeit des Einzelfahrscheins „Normaltarif“ anzupassen.

Der Geltungsbereich des Einzelfahrscheins „Kurzstrecke“ ist auf die Nutzungszeit umzustellen und mit mindestens 45 min, besser 60 min bei einer Umsteigemöglichkeit, festzulegen.

 

Begründung

Begründung

 

1.       Das Verhältnis Preis/Leistung des Einzelfahrscheins „Normaltarif“ beträgt 210 Cent/120 min. Es werden somit 1,75 Cent je Minute gefordert.

Das Verhältnis Preis/Leistung des Einzelfahrschein „Kurzstrecke“ beträgt 120 Cent/20 min. Somit werden bei diesem Fahrschein 6 Cent je Minute gefordert. (20 Minuten sind eine reichliche Fahrzeit für Straßenbahn oder Bus, um von einer Ausgangshaltestelle zur sechsten Folgehaltestelle zu gelangen, U- und S-Bahn benötigen diese Zeit für die Fahrt von der Ausgangsstation bis zur dritten Folgestation nicht).

Der Preis des Einzelfahrscheins „Kurzstrecke“ beträgt für die Einheit (Minute) der erkauften ÖPNV-Nutzungszeit somit das 3, 4-fache des Preises für diese Einheit beim Einzelfahrschein „Normaltarif“. Dieser Preisunterschied ist nicht zu rechtfertigen!

 

2.       Da der Fahrschein „Kurzstrecke“ zur Zeit auch kein Umsteigen erlaubt, ist er für die überwiegende Mehrheit der Bewohner des Bezirks zum Erreichen des Rathauses oder der Bezirksverwaltungen mit dem ÖPNV nicht zu verwenden!

 

3.       Ebenso kann der Fahrschein „Kurzstrecke“ zur Zeit für eine Fahrt mit dem ÖPNV zu den Einkaufszentren und Kulturstätten des Bezirks oder der Stadt, zu privaten Besuchen oder Besuchen öffentlicher Veranstaltungen im allgemeinen nicht benutzt werden. Es ist fast immer ein Fahrschein „Normaltarif“ erforderlich, auch wenn dessen Ausnutzung oft nicht voll erfolgen kann, weil keine Rückfahrt erfolgt oder diese nicht in 120 Minuten nach Fahrantritt zu beenden ist. Wer die Möglichkeit hat, benutzt dann deshalb das private Fahrzeug statt den ÖPNV.

 

4.       Ein verbessertes Leistungsangebot für den Einzelfahrschein „Kurzstrecke“ würde sicher den Umfang privater Fahrzeugnutzung in der Stadt reduzieren.

 

5.       Für Bewohner des Bezirks, deren Einkommen für den Einzelfahrschein „Kurzstrecke“ oder kurz darüber liegt, wozu auch eine hohe Anzahl von Senioren gehören, ist eine Veränderung des Gültigkeitsbereichs für den Einzelfahrschein „Kurzstrecke“ von großer Bedeutung, da viele von ihnen immer auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind. Ihre Teilnahmemöglichkeiten am öffentlichen Leben in unserer Stadt und somit ihre Lebensqualität würden sich erheblich verbessern!

 

6.       Auch der Anteil von Nutzern des ÖPNV, die diesen nutzen, ohne einen gültigen Fahrschein zu besitzen, würde sich sicher verringern.

 

 
 

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