Drucksache - VIII-0376  

 
 
Betreff: Erhalt und Sanierung der Fußgängerunterführung Rudelsburgstraße/ Freischützstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDU und Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.04.2018 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fration der CDU 12. BVV am 17.01.18
2. Ausfertigung Antrag CDU und SPD 12. BVV am 17.01.18
VzK§13BezVG BA, ZB 14.BVV am 21.03.18
VzK§13BezVG BA, ZB Forsetzung 14. BVV am 18.04.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0376

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Erhalt und Sanierung der Fußngerunterführung Rudelsburgstraße/Freischütz-straße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 12. Sitzung am 17.01.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0376

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Eisenbahnbundesamt und der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, dass die Fußngerunterführung in der Rudelsburgstraße auf Höhe der Freischützstraße auch nach den Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG „Ausbau Knoten Berlin; Nordkreuz (a)-Karow; 2. Ausbaustufe sowie Grunderneuerung S 2“ erhalten bleibt und die Barrierefreiheit hergestellt wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

r das Bauvorhaben „Ausbau Knoten Berlin; Nordkreuz (a) Karow (2. Baustufe) sowie Grunderneuerung S2 Mitte“ liegt der Planfeststellungsbeschluss vom 05.07.2016 vor.

Die Deutsche Bahn (DB) Netz AG stellte mit Schreiben vom 16.04.2013 an das Eisenbahn-Bundesamt den Antrag auf Einleitung des Planrechtsverfahrens. Antragsbestandteil ist die ersatzlose Schließung der Personenunterführung Freischützstraße, km 9,7. Im Anhörungsverfahren haben sowohl die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch das Bezirksamt Pankow dem geplanten ersatzlosen Rückbau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Fußngertunnel Freischützstraße widersprochen. Die Planfeststellungsbehörde kommt im vorliegenden o. g. Planfeststellungsbeschluss zu dem Ergebnis, „dass der beantragte ersatzlose Rückbau des Freischütztunnels vor dem Hintergrund der bisher nicht nachgewiesenen verkehrlichen Entbehrlichkeit nicht genehmigungsfähig ist“.
Im o. g. Planfeststellungsbeschluss heißt es dazu: „Die DB Netz AG verpflichtet sich, den Erhalt des Bestandsbauwerkes durch Nachrechnung auf Grundlage des aktuell geltenden Regelwerkes zu prüfen und sich mit der Senatsverwaltung diesbezüglich abzustimmen. Beide Seiten verpflichten sich unter der Voraussetzung, dass die DB Netz AG die für eine Aufrechterhaltung des Bestandsbauwerkes erforderlichen Nachweise nicht erbringen kann, zum zeitnahen Abschluss einer Planungsvereinbarung für eine Ersatzinvestition in gleicher örtlicher Lage oder in unmittelbarer Umgebung der bestehenden Eisenbahnüberführung. Der Planung des Ersatzneubaus soll dabei die absehbare Verkehrsentwicklung zu Grunde gelegt werden. Die DB Netz AG verpflichtet sich, die für eine neue Querung erforderliche planungsrechtliche Zulassungsentscheidung voraussichtlich bis 2021 zu beantragen.“

Im Ergebnis eines Gespräches zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt, der DB Netz AG und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 19.04.2016 wurde die bauzeitliche Schließung und spätere Gewährleistung der Beibehaltung der Fußwegebeziehung Freischützstraße vereinbart. In einem abschließenden Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an die DB Netz AG vom 02.05.2016 heißt es dazu u. a.

Aus Sicht des Landes Berlin ist eine Beibehaltung des Bestandsbauwerkes zur Gewährleistung der Fußwegeverbindung zu bevorzugen. Sollten aufgrund der Baumaßnahme „Knoten Berlin, Nordkreuz Karow 2. Baustufe“ Änderungen oder ein Ersatzneubau erforderlich sein, bitte ich um eine zeitnahe Abstimmung bzgl. der Gestaltung der EÜ. … Grundlage für die Anforderungen des Straßenbaulastträgers sind dann die für Fußwegverbindungen anzuwendenden Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh-und Radwege) (Teil A Entwurfstechnik, II Gehwege, 4 Unter- und Überführungen, (1) Unterführungen) vom 16. Mai 2013.

Die EÜ ist derzeit nicht barrierefrei gestaltet. In den AV Geh-und Radwege (Teil A Entwurfstechnik, II Gehwege, 4 Unter- und Überführungen, (4) Treppen) wird ausgeführt, dass „Treppen ohne ergänzende Rampen oder Aufzüge im Hinblick auf eine barrierefreie Gestaltung im öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden“ sind. Aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwandes für die Herstellung der Barrierefreiheit - insbesondere der Errichtung und des Betriebs eines Aufzuges - und der zumutbaren alternativen Querungsmöglichkeit an der EÜ Rhönstraße kann die Schaffung der Barrierefreiheit in diesem Fall zurückgestellt werden. Die Treppen sollten allerdings mit integrierter Rampe (Kinderwagentreppe) gestaltet werden, um eine grundsätzliche Querungsmöglichkeit der EÜ sowohl mit Kinderwagen als auch mit Fahrrad zu ermöglichen.“

Bisher liegen weder Nachweise für den Verbleib des Bestandsbauwerkes von der DB Netz AG vor, noch ist eine Planungsvereinbarung als Grundlage für die Planung einer Ersatzinvestition in gleicher örtlicher Lage oder unmittelbarer Umgebung der bestehenden EÜ zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der DB Netz AG abgeschlossen worden.

Das Bezirksamt wird das Ersuchen der BVV noch einmal den zuständigen Stellen übermitteln und wieder berichten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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