Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0363
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 12. Tagung der BVV am 17.01.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VIII-0363
Die BVV möge beschließen:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass bei den Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen des Atelierhauses Prenzlauer Promenade Mindeststandards für Barrierefreiheit erreicht werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich in der Angelegenheit an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Arbeitsräume, Interdisziplinäre Einrichtungen) gewandt. Im Zuge der Beantwortung wurde dem Bezirksamt mitgeteilt, dass es im Rahmen der Instandsetzung vorgesehen ist, am Eingang A (Arnold-Zweig-Str.) eine Rampe für den barrierefreien Zugang zu errichten. Eine Rampe im Eingang C besteht bereits. Darüber hinaus wird es im Eingang C einen barrierefreien WC Bereich geben. Die Arbeiten sollen im 4. Quartal 2019/1. Quartal 2020 beendet sein. Da im Gebäude bisher nur ein Aufzug in Betrieb ist, soll im Zuge der Sanierungsarbeiten ein weiterer wiederhergestellt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Schaffung barrierefreier Zugänge im Atelierhaus Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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