Drucksache - VIII-0350  

 
 
Betreff: Nachweis der im 1. Halbjahr 2017 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 11. BVV am 29.11.17
VzK§15 BezVG BA, Anlage 1, 11. BVV am 29.11.17
VzK§15 BezVG BA, Anlage 2 11. BVV am 29.11.17

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Nachweis der im 1. Halbjahr 2017 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Es wurden bis zum 30.06.2017 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zugelassen:

überplanmäßige Ausgaben in Höhe von:

3.002.978,00 €

außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von:

2.446.946,52 €

Verpflichtungsermächtigungen:

          226.000,00 €

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Begründung

Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben, insbesondere zur zügigen Umsetzung von Baumaßnahmen, aufgrund von Veränderungen der Titelsystematik durch die Senatsverwaltung für Finanzen bzw. durch die Veränderung der Geschäftsbereiche sowie zur Finanzierung von Mietverpflichtungen, mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

r die Umsetzung entstehen Ausgaben in Höhe von 5.449.924,52 € zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben, die aus den Kapiteln/Titeln gemäß Anlage ausgeglichen  bzw. über zugesagte Basiskorrekturen finanziert werden.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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