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Drucksache - VIII-0348
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Sitzung am 21.02.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0348/2018 „Das Bezirksamt wird ersucht, unter Beteiligung der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen sowie „DIVERSITY.ARTS.CULTURE - Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung“, die bezirklichen Kultureinrichtungen samt ihrer Angebote auf die Teilhabemöglichkeiten für und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Lernbeeinträchtigungen (im Hinblick auf Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Angemessenheit) zu prüfen. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, unter Beteiligung der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen sowie „DIVERSITY.ARTS.CULTURE - Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung“, zu prüfen wo und wie Künstler*innen mit Behinderungen bereits aktiv an der Entwicklung und Gestaltung von Veranstaltungen und Angeboten bezirklicher Kultureinrichtungen beteiligt sind, welche Unterstützungsbedarfe bestehen und wie diese realisiert werden können. Zudem wird das Bezirksamt ersucht, die Ergebnisse zu evaluieren und einen Inklusionsplan für die bezirklichen Kultureinrichtungen zu erarbeiten sowie ggfs. Projekte zur Förderung vorzuschlagen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 0793/IX berichtet, hat das Bezirksamt die Umsetzung des Ersuchens mit hoher Priorität wiederaufgenommen. Dass Inklusion und Diversität zu den Kernthemen der Weiterentwicklung der Arbeit der Fachbereiche gehören, machen die in der oben genannten Beantwortung der Kleinen Anfrage erwähnten vielfältigen Aktivitäten deutlich. Im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten werden derartige Aktivitäten und Veranstaltungen im Regelbetrieb der Einrichtungen weiterhin stattfinden. Das Erreichen der impliziten Ziele des Ersuchens ist nur möglich, wenn die Betrachtung und die Definition von Maßnahmen erweitert werden. Das betrifft sowohl Fragen der Barrierefreiheit von Einrichtungen des Bezirksamtes als auch die Inklusion von Künstler:innen, die Behinderungen ausgesetzt sind, als Akteure. Das Bezirksamt hat als ersten Schritt eine Abfrage zu beiden Aspekten in allen seinen Fachbereichen gestartet. Nach Abschluss der Analyse der Situation hinsichtlich der materiellen Nutzungsbarrieren der einzelnen Standorte – unter Beteiligung der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen – sollen diese auf den jeweiligen Internetseiten vermerkt werden. Zugleich entsteht so ein Katalog der notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Im Rahmen des technisch, organisatorisch und finanziell Möglichen werden kleinere Barrieren sukzessive abgebaut. 2024 soll der sogenannte „Gebäudescan“ der kulturellen Einrichtungen im Land beginnen. In diesem Projekt werden neben der Erfassung des baulichen Zustandes der Gebäude auch vorhandene Barrieren erfasst. Bislang konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob das Ziel der Erstellung eines Inklusionsplans für die entsprechenden Einrichtungen des Bezirksamtes mit den vorhandenen Ressourcen erreicht werden kann. Nach eingehenden Recherchen von Inklusionsplänen anderer deutscher Kommunen geht diese Aufgabenstellung weit über das hinaus, was mit Unterstützung durch das „DIVERSITY.ARTS.CULTURE - Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung“ erreichbar ist. Statt der Erstellung eines weiteren Planwerkes, bei dem personelle Ressourcen gebunden werden, für dessen Umsetzung aber nicht hinreichend Ressourcen vorhanden sind, scheint es sinnvoller, schrittweise an der Entwicklung von Verbesserungsperspektiven zu arbeiten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Dr. Cordelia Koch Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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