Drucksache - VIII-0348  

 
 
Betreff: Kultur inklusiv machen - Inklusionsplan für Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft mitberatender Ausschuss
09.01.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung mitberatender Ausschuss
24.01.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften federführender Ausschuss
25.01.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.09.2024    25. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 11. BVV am 29.11.17
2. Ausfertigung Antrag SPD und B´90/Grüne 11. BVV am 29.11.17
Zuarbeit SoSeArW
Zuarbeit GleiBet
Beschlussempfehlung Ausschuss WpKuStp, 13. BVV am 21.2.18
VzK§13BezVG BA, ZB 28. BVV am 04.12.19
Berichtspflicht BA Februar 2020
VzK§13BezVG BA, ZB 32. BVV am 13.05.2020
Berichtspflicht BA August 2020
VzK§13BezVG BA, ZB 36. BVV am 11.11.2020
Berichtspflicht BA Februar 2021
Berichtspflicht BA April 2021
Berichtspflicht BA August 2021
VzK §13 BezVG BA, ZB 25. BVV am 18.09.2024

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.07.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-0348

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

4. Zwischenbericht

Kultur inklusiv machen - Inklusionsplan für Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 13. Sitzung am 21.02.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0348/2018

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Beteiligung der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen sowie „DIVERSITY.ARTS.CULTURE - Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung“, die bezirklichen Kultureinrichtungen samt ihrer Angebote auf die Teilhabemöglichkeiten für und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Lernbeeinträchtigungen (im Hinblick auf Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Angemessenheit) zu prüfen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, unter Beteiligung der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen sowie „DIVERSITY.ARTS.CULTURE - Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung“, zu prüfen wo und wie Künstler*innen mit Behinderungen bereits aktiv an der Entwicklung und Gestaltung von Veranstaltungen und Angeboten bezirklicher Kultureinrichtungen beteiligt sind, welche Unterstützungsbedarfe bestehen und wie diese realisiert werden können.

Zudem wird das Bezirksamt ersucht, die Ergebnisse zu evaluieren und einen Inklusionsplan für die bezirklichen Kultureinrichtungen zu erarbeiten sowie ggfs. Projekte zur Förderung vorzuschlagen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 0793/IX berichtet, hat das Bezirksamt die Umsetzung des Ersuchens mit hoher Priorität wiederaufgenommen. Dass Inklusion und Diversität zu den Kernthemen der Weiterentwicklung der Arbeit der Fachbereiche gehören, machen die in der oben genannten Beantwortung der Kleinen Anfrage erwähnten vielfältigen Aktivitäten deutlich. Im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten werden derartige Aktivitäten und Veranstaltungen im Regelbetrieb der Einrichtungen weiterhin stattfinden.

Das Erreichen der impliziten Ziele des Ersuchens ist nur möglich, wenn die Betrachtung und die Definition von Maßnahmen erweitert werden. Das betrifft sowohl Fragen der Barrierefreiheit von Einrichtungen des Bezirksamtes als auch die Inklusion von nstler:innen, die Behinderungen ausgesetzt sind, als Akteure. Das Bezirksamt hat als ersten Schritt eine Abfrage zu beiden Aspekten in allen seinen Fachbereichen gestartet.

Nach Abschluss der Analyse der Situation hinsichtlich der materiellen Nutzungsbarrieren der einzelnen Standorte unter Beteiligung der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sollen diese auf den jeweiligen Internetseiten vermerkt werden. Zugleich entsteht so ein Katalog der notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Im Rahmen des technisch, organisatorisch und finanziell Möglichen werden kleinere Barrieren sukzessive abgebaut. 2024 soll der sogenannte „Gebäudescan“ der kulturellen Einrichtungen im Land beginnen. In diesem Projekt werden neben der Erfassung des baulichen Zustandes der Gebäude auch vorhandene Barrieren erfasst.

Bislang konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob das Ziel der Erstellung eines Inklusionsplans für die entsprechenden Einrichtungen des Bezirksamtes mit den vorhandenen Ressourcen erreicht werden kann. Nach eingehenden Recherchen von Inklusionsplänen anderer deutscher Kommunen geht diese Aufgabenstellung weit über das hinaus, was mit Unterstützung durch das DIVERSITY.ARTS.CULTURE - Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung“ erreichbar ist. Statt der Erstellung eines weiteren Planwerkes, bei dem personelle Ressourcen gebunden werden, für dessen Umsetzung aber nicht hinreichend Ressourcen vorhanden sind, scheint es sinnvoller, schrittweise an der Entwicklung von Verbesserungsperspektiven zu arbeiten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

X

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

X

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 
 

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