Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-0465
Auf der Grundlage der
Finanzzuweisung für die Globalsummen der Haushaltsjahre 2004 und 2005 durch
die Senatsverwaltung für Finanzen vom 1.4.2003 sowie unter Berücksichtigung des
Jahresergebnisses 2002 wird der Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2004/2005,
in der durch die 1. Nachschiebeliste zur Bezirksamtsvorlage V-385/03 geänderten
Fassung (BVV-Drucksache V-528/03), einschließlich der mit diesem Beschluss
vorgenommen Änderungen und Ergänzungen, mit folgenden Abschlusszahlen
zugestimmt:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
die nach den haushaltstechnischen und -rechtlichen Vorschriften und durch
spätere Beschlüsse von bezirklichen Gremien, Senat und Abgeordnetenhaus
erforderlichen Anpassungen im Laufe des Aufstellungsverfahrens zu berücksichtigen. I. Zum
Doppelhaushalt 2004/2005 1. Präambel
Berlin befindet sich in einem
Haushaltsnotstand. Dies hat unmittelbare Folgen für alle öffentlichen Bereiche,
auch für den Bezirk Pankow. Die BVV Pankow von Berlin unterstützt deshalb die
Klage des Landes vor dem Bundesverfassungsgericht. Die BVV anerkennt vor diesem
Hintergrund auch die Notwendigkeit, in den Anstrengungen des Bezirkes zur
Konsolidierung des Landeshaushalts nicht nachzulassen. Seit Einführung der
Globalsummenhaushalte hat der Bezirk, einschließlich seiner Vorgänger-Bezirke
Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee von Berlin, im steuerbaren Teil der
konsumtiven Ausgaben (A01 bis A09, ohne A06 – jetzt T08) die Ausgaben von 132,7
Mio. € auf 49,0 Mio. € reduziert. Seit der Fusion hat der Bezirk von ehemals
4.920 Stellen (Ist 2000) in der Bezirksverwaltung 620 Stellen (Ist 2003)
abgebaut. 2. Strukturelle
Defizite aus den Vorgaben zum Haushalt Aus den Vorgaben zur
Aufstellung des Haushaltes entstehen strukturelle Defizite vor allem in den
Ausgabenbereichen der Transferleistungen (T-Teil), den Personalkosten und in
der baulichen Unterhaltung (Hoch, Tief, Grün) wie der Bewirtschaftung von
Immobilien. Hier bedarf es größter Anstrengungen des Bezirkes, aber auch der
Berücksichtigung der Grenzen bezirklicher Steuerungsmöglichkeit. Insbesondere
die aus unrealistischen Haushaltsvorgaben im T-Teil eingetretenen Defizite aus
Haushaltsvorjahren sind aus dem Bezirk nicht ausgleichbar und konterkarieren
damit sämtliche Konsolidierungsanstrengungen des Bezirkes. Im steuerbaren A-Teil stehen
dem Bezirk für 2004 nur noch 49 Mio. € zur Verfügung, wovon etwa 25 Mio. € für
die Bewirtschaftung (A08) gebunden sind. Für die bauliche Unterhaltung stehen
mithin nur noch 9 Mio. € zur Verfügung (16 % der in 1995 verfügbaren Mittel). 2. a. Transferleistungen
(T-Teil ) Das Bezirksamt bleibt
aufgefordert, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die erheblichen
Transferleistungen sparsamer und effizienter einzusetzen. Fallrevisionen und
Abbau von Doppelförderungen sowie die Projekte „modernes Sozialamt„ und
„MoZArt„ haben sich hier als erfolgreiche Strategien bewiesen. Dieser Weg muss
fortgesetzt und intensiviert werden. Die Absenkungen der Ausgaben im
Transferbereich der Bezirkshaushalte bedingen im Vorgriff auf unrealistische
Sparziele erhebliche Unterausstattungen bereits zur Aufstellung des
Haushaltsplans. Dies führt zwangsläufig in eine nicht mehr abzuwendende
Überschuldung der Bezirkshaushalte. Der Verlustvortrag des aus 2002
in Pankow entstandenen Defizits bei den Transferleistungen in Höhe von über 23 Mio. € kann im Jahr 2004
aus keinem Ausgabenteil ausgeglichen werden. Haushaltsrestriktionen wie die
vorläufige Haushaltswirtschaft oder ein Zustimmungsvorbehalt der
Senatsverwaltung für Finanzen sind absehbar und könnten nur abgewendet werden,
wenn das Abgeordnetenhaus (Hauptausschuss) Abfederungsmodelle, evtl. im
Zusammenhang mit den angekündigten Veränderungen bundesgesetzlicher Regelungen,
schafft. Haushaltsrestriktionen allein
können zwar zu mehr Sparsamkeit anregen, sie führen aber nicht zum Erfolg, wenn
sie rechtliche Rahmenbedingungen und bestehende Vereinbarungen/Verträge nicht
berücksichtigen. Die BVV fordert daher den
Hauptausschuss und das Abgeordnetenhaus auf, die nicht durch den Bezirk
verursachten Mehrausgaben abzufedern. 2.b. Personalmittel
Das Bezirksamt Pankow von
Berlin hat bereits große Anstrengungen unternommen, die fusionsbedingten
Vorgaben zu Personaleinsparungen umzusetzen. Zu außergewöhnlichen Anstrengungen
war der Bezirk vor dem Hintergrund der Dreier-Fusion gezwungen, nach dem sich
der Bezirk Pankow im Personalbereich von vornherein in einer ungünstigen
Ausgangsposition befand. Im Unterschied zum Bezirk Mitte, als weiterem
Dreier-Fusions-Bezirk, war Pankow durch eine „ost-typische„ Personalstruktur
zusätzlich belastet, da hier Frühpensionierungen von Beamten als ein Mittel der
Steuerung in dem aus drei Ostbezirken zusammengesetzten Bezirk kaum möglich
waren – ein Weg, über den der Bezirk Mitte den Hauptteil der fusionsbedingten
Einsparungen realisieren konnte. Über die Vorgaben hinaus will
der Bezirk dennoch weitere Einsparungen erbringen, um mittelfristig die
Steuerungsfähigkeit für konsumtive Sachausgaben wieder zu erlangen. Allein im
laufenden Jahr werden deshalb weitere 300 Stellen abgebaut. Und in den nächsten
beiden Jahren sollen noch zusätzlich 200 Stellen abgebaut werden. Im Jahr 2006
will der Bezirk damit im Mittel der Personalausstattung der Berliner Bezirke
liegen. Diese mit dem Übergang zur
vollständigen Budgetierung zwingend notwendigen Anstrengungen bedürfen aber
auch der entsprechenden Unterstützung durch die Hauptverwaltung. Die BVV Pankow
von Berlin fordert deshalb vom Hauptausschuss und vom Abgeordnetenhaus, die vom
Bezirksamt beschlossenen Personaleinsparungen zur Auflösung der Pauschalen
Minderausgabe auch anzuerkennen. 3. Forderungen
an das Bezirksamt Das Bezirksamt bleibt
aufgefordert, die bereits beschlossenen Struktur- und Entwicklungspläne (wie
Kultur/Bildung, Schule und Jugend) umzusetzen und fortzuschreiben. Das
vorrangige Ziel dieser Planungen muss der zielgerichtete, sparsame und
effiziente Einsatz von Ressourcen sein. Auch für die noch ausstehenden Bereiche
der bezirklichen Verwaltung sind Pläne und Konzepte zu erarbeiten und der BVV vorzulegen. 3.a. Optimierung
der Gebäudenutzung In der Abwägung zwischen mit
Bezirksfusion gewünschter Dezentralität und Optimierung von Verwaltungsabläufen
ist stärkeres Gewicht auf eine Aufgabe von Verwaltungsstandorten, insbesondere
von Büronutzung in Mietobjekten, und effizienteren Ressourceneinsatz zu legen.
Bereits vorhandene oder im Zuge weiterer Personaleinsparung entstehende
Überausstattungen an Büroflächen sind konsequent und zeitnah abzubauen. Die
„Raumnutzungsanweisung – AllA Raum„ ist konsequent anzuwenden. Bei der
Einrichtung/Unterbringung von nachgeordneten Einrichtungen sind fach- und
ressortübergreifend Synergien durch eine gezielte Mehrfachnutzung im Sinne von
Stadteilzentren zu erzielen, insbesondere bei Angeboten der Bereiche Kultur und
Bildung, Jugend, Soziales und Schule. Für die verbleibenden Gebäude
ist die Senkung der Bewirtschaftungskosten eine zwingende Notwendigkeit. Im
Vordergrund stehen dabei die Energiekosten. Für jedes Gebäude ist ein
Energiepass zu erstellen. Auf der Basis der dem Energiepass zugrundeliegenen
Bestandsaufnahmen sind Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches
durchzuführen und regelmäßig zu kontrollieren. Sowohl verhaltensbedingte
Einsparungen und – aufgrund der Haushaltssituation kleinere – Investitionen des
Bezirks in Energiesparmaßnahmen (Intracting), als auch Investitionen durch
Dritte verbunden mit sog. Contracting-Verträgen, sind je nach Ausgangslage
durch das Energiemanagement des Bezirks durchzuführen. Weitere Möglichkeiten zur
Senkung der Betriebskosten sind zu untersuchen. Beispielhaft sei die
Entsiegelung von Flächen (z.B. Schulhöfe) genannt, die zu einer Reduzierung der
Kosten für die Entwässerung führen wird und ebenso wie die Energiesparmaßnahmen
auch ökologisch sinnvoll ist. 3.b. Entwicklung
eines Personalentwicklungskonzeptes Das Bezirksamt wird beauftragt,
bis 30. 6. 2004 ein Personalentwicklungskonzept der BVV vorzulegen, das
insbesondere beinhaltet: - Folgen des altersbedingten Ausscheidens
bis 2009; - Öffnunung eines „Einstellungskorridors„; - die Zusammenlegung von LUV und SE mit
dem Ziel flacher Hierarchien und Abbau hoch bezahlter Stellen. 3.c. Qualitätsverbesserung
durch Evaluierung Die bezirklichen Struktur-,
Organisations- und Entwicklungsplanungen sind einer kontinuierlichen
Evaluierung zu unterziehen, die das Ziel hat, die Qualität zu steigern und
neue, effiziente und auch kostensenkende Maßnahmen unter Berücksichtigung der
Geschlechtergerechtigkeit zu entwickeln. 3.d. B-Planungen Die BVV bekräftigt ihren
Beschluss V-416/03, die Überprüfung der B-Pläne auf der Grundlage der
städtebaulichen Entwicklung, der jeweiligen Fachplanung, der demographischen
Entwicklung und der Haushaltslage Berlins vorzunehmen und der BVV spätestens
bis zum 30. Juni 2004 vorzulegen: a) welche B-Plan-Verfahren, die nicht
finanzierte Folgekosten beinhalten, schadlos aufgehoben werden können; b) B-Pläne, deren derzeitige
Aufhebungskosten geringer als die absehbaren Kosten des späteren
Grundstückserwerbs sind; c) B-Pläne, für die sich die Weiterführung
empfiehlt. 4. Das BA
wird zu Gesprächen mit dem Senat über folgende Maßnahmen aufgefordert: Zur Konzentration von
Immobilienstandorten, zu deren Realisierung infrastrukturelle Aufwendungen
unabdingbar sind, sind Mittel aus künftigen Einsparungen bereit zu stellen. Entsprechendes gilt für den
Ausbau der IuK-Technik, der aus künftigen Einsparungen bei den Personalausgaben
vorzufinanzieren ist. Für die Übertragung von
Aufgaben an Dritte müssen die für den Bezirk erzielten Einsparungen bei den
Personalausgaben als Sachmittel im Bezirk disponierbar sein. II. Änderungen
des Zahlenteils Folgende Änderungen sind
einzuarbeiten:
III. Änderungen/Ergänzungen
der textlichen Erläuterungen 37 21 Aus den Erläuterungen sind zu streichen:
Pankestraße 9 und 14, Brecht-Haus, Club Voltaire und Freilichtbühne 37 21 / 540 53 Ausgaben für Veranstaltungen und
Projekte in allen künstlerischen Sparten, bezirkliche Geschichtsarbeit und Gedenktafelprogramm
(5,0 T Euro) 37 23 Aus den Erläuterungen ist zu streichen:
Mahlerstraße 4 39 10 / 684 11 Die Ansätze bleiben bis zur Freigabe
durch die BVV gesperrt. 39 10 / 684 32 Die Ansätze bleiben bis zur Freigabe
durch die BVV gesperrt. 42 11 / 541 02 Sperre i.H.v. 40,0 T Euro für
Maßnahmen des Energiemanagements 43 30 Änderung der Allgemeinen Erläuterung des
Kapitels: Streichung „und der Berliner
Marktordnung„ 47 20 / 521 10 Sperre i.H.v. 50,0 T Euro für
Ersatzbeschaffung von Spielgeräten 59 50 / 971 13 Sperre i.H.v. 20,0 T Euro für die
Kofinanzierung wirtschaftsfördernder Maßnahmen IV. Auflagen
der BVV zur Durchführung des Doppelhaushalts 2004/2005 Ausgaben für die
Bewirtschaftung von Grundstücken (Ausgabenfeld A 08) dürfen außerhalb der
Kapitel 33 06 und 42 11 nicht zur Verstärkung anderer Ausgabenfelder
herangezogen werden. Soweit nicht in den Kapiteln 33 06 und 42 11 zentral
veranschlagt, entscheidet die BVV über in der Bewirtschaftung freiwerdende
Mittel des Ausgabenfeldes A 08 selbst. V. Weitere
Festlegungen: 1. Im Doppelhaushaltsplan 2004/2005
wird im Kapitel 3306 der Titel 919 18 „Zuführung an die allgemeine Rücklage
aus Sparmaßnahmen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendpflegeeinrichtungen“
eingerichtet und jeweils für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 mit 100 €
ausgestattet. 2. Im Rahmen der Haushaltsdurchführung
sollen aus dem Titel 919 18 die Auszahlungen an die Schulen für
verhaltensbedingte Einsparungen im Zusammenhang mit dem Projekt Fifty-fifty
bestritten werden. 3. Eine Gegenfinanzierung erfolgt durch
die Titel 51 721, 51 723 sowie 51 729 aus dem Kapitel 3306. |
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