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Drucksache - VIII-0326
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Parkordnung Heinersdorfer Straße
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 11. Sitzung am 29.11.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0326
“Das Bezirksamt wird ersucht, in der Heinersdorfer Straße zwischen Pistorius- und Langhansstraße die Parkordnung so zu ändern, dass auf diesem Teilstück alternierend rechts- bzw. linksseitig abschnittsweise Querparken angeordnet wird“.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Durch die Änderung der Parkordnung in der Heinersdorfer Straße ließen sich durch die Schaffung von Stellplätzen, Verminderung von Geschwindigkeit und abnehmenden Parksuchverkehren verbunden mit einer Reduzierung vom Lärm und Abgasen mehrere verkehrliche Ziele verwirklichen. Allerdings verblieben dann keine 5,50m Fahrbahnbreite mehr, welche von der Berliner Feuerwehr im Rahmen ihrer Gefahrenabwehr gefordert werden. Für die Aufstellung von Drehleitern im Einsatzfall zur Personenrettung fordert die Berliner Feuerwehr seit dem Jahr 2014 im Land Berlin diese Aufstellbreiten, so dass von Seiten des Bezirksamtes keine Änderung der Parkordnung durchgeführt werden kann. Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
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