Drucksache - VIII-0326  

 
 
Betreff: Parkordnung Heinersdorfer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, B´90/Grüne und SPD 11. BVV am 29.11.17
VzK§13BezVG BA, SB 13. BVV am 21.02.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.02.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0326

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Parkordnung Heinersdorfer Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 11. Sitzung am 29.11.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0326

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Heinersdorfer Straße zwischen Pistorius- und Langhansstraße die Parkordnung so zu ändern, dass auf diesem Teilstück alternierend rechts- bzw. linksseitig abschnittsweise Querparken angeordnet wird“.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Durch die Änderung der Parkordnung in der Heinersdorfer Straße ließen sich durch die Schaffung von Stellplätzen, Verminderung von Geschwindigkeit und abnehmenden Parksuchverkehren verbunden mit einer Reduzierung vom Lärm und Abgasen mehrere verkehrliche Ziele verwirklichen. Allerdings verblieben dann keine 5,50m Fahrbahnbreite mehr, welche von der Berliner Feuerwehr im Rahmen ihrer Gefahrenabwehr gefordert werden. Für die Aufstellung von Drehleitern im Einsatzfall zur Personenrettung fordert die Berliner Feuerwehr seit dem Jahr 2014 im Land Berlin diese Aufstellbreiten, so dass von Seiten des Bezirksamtes keine Änderung der Parkordnung durchgeführt werden kann.

Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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