Bezirksamt Pankow von Berlin | .02.2018 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-0311 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht |
Staubbelastungen durch Logistikverkehre der Baustelle am Karower Kreuz reduzieren |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0311
„Dem Bezirksamt wird empfohlen sich bei der Deutschen Bahn und weiteren zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die durch die massiven Logistikverkehre der Baustelle am Karower Kreuz im Bereich der Sellheimbrücke entstehenden Staubemissionen durch regelmäßige Reinigung der genutzten Fahrstrecken auf ein erträgliches Maß reduziert werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In regelmäßigen im Monatsturnus stattfindenden Abstimmungsrunden mit dem Auftraggeber Deutsche Bahn, den bauausführenden Unternehmen sowie dem Bezirksamt Pankow und weiteren betroffenen Kommunen werden diesbezügliche Fragestellungen erörtert. Neben Erörterungen zur Terminierung von Baumaßnahmen, eventuellen Einschränkungen und Sperrungen, sind diese Termine insbesondere dazu angelegt, entsprechende durch Baulogistik auftretende Beeinträchtigungen zur Sprache zu bringen, so auch im letzten „Bau Jour fixe Nordkreuz-Karow", der am 2. Februar 2018 stattgefunden hat. Die Deutsche Bahn hat in diesem Zusammenhang die Empfehlungen der BVV entgegengenommen, die für die Logistikverkehre verantwortlichen Unternehmen zu sensibilisieren. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Daniel Krüger Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung |
Auswirkungen: Staubbelastungen durch Logistikverkehre der Baustelle am Karower Kreuz reduzieren
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen |
| | quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ | |
Fläche Versiegelungsgrad | X | | | | | |
Wasser Wasserverbrauch | X | | | | | |
Energie Energieverbrauch Anteil erneuerbarer Energie | X | | | | | |
Abfall Hausmüllaufkommen Gewerbeabfallaufkommen | X | | | | | |
Verkehr Verringerung des Individual-verkehrs Anteil verkehrsberuhigter Zonen Busspuren Straßenbahnvorrangschaltungen Radwege | X | | | | | |
Immissionen Schadstoffe Lärm | | x | X | | | |
Einschränkung von Fauna und Flora | X | | | | | |
Bildungsangebot | X | | | | | |
Kulturangebot | X | | | | | |
Freizeitangebot | X | | | | | |
Partizipation in Entschei-dungsprozessen | X | | | | | |
Arbeitslosenquote | X | | | | | |
Ausbildungsplätze | X | | | | | |
Betriebsansiedlungen | X | | | | | |
wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen | x | | | | | |
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.