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Drucksache - VIII-0277
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
4. Zwischenbericht |
Planungsprozess zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Storkower Straße einleiten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 17.01.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0277
Das Bezirksamt wird ersucht, die zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Storkower Straße –zwischen Kniprodestraße und Landsberger Allee– erforderlichen Umplanungen des Seitenraumes einzuleiten. Die Ergebnisse des Planungsprozesses, insbesondere hinsichtlich Kosten und Umsetzungszeitraum, sind mit dem Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung der BVV Pankow abzustimmen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Vorplanung für den Neubau der Radverkehrsanlage in der Storkower Straße zwischen Kniprodestraße und Landsberger Allee wurde im Jahr 2021 abgeschlossen. Der Planungsinhalt wurde in den vorhergehenden Berichten detailliert dargestellt.
Aufgrund der hohen Kosten von ca. 1,5 Mio. € konnte die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) bisher keine Finanzierung der Baumaßnahme in nächster Zeit in Aussicht stellen, sodass die Weiterführung der Planung im Jahr 2022 ausgesetzt wurde. In der letzten Abstimmungsrunde zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und der SenUMVK in 11/22 wurde entschieden, dass die Planung im Jahr 2023 fortgesetzt wird. Eine Finanzierung im Doppelhaushalt 24/25 über das Radverkehrsinfrastrukturprogramm ist jedoch weiterhin nicht gesichert. Ggf. kommen auch Gelder über das Stadt-Land-Programm des Bundes in Frage.
Aufgrund des in Kraft getretenen Radverkehrsplans und der damit verbundenen Einordnung des Abschnittes der Storkower Straße in das Radvorrangnetz, müssen Anpassungen im Lageplan erfolgen. Nach Auffassung des Bezirksamts sind die Vorgaben zur Realisierung der Standards im Vorrangnetz (2,50 m Breite RVA) umsetzbar. Es wird angestrebt, die Entwurfsplanung im Jahr 2023 fertigzustellen, sodass die Bauplanungsunterlage Ende des Jahres 2023 eingereicht werden könnte. Ein Baubeginn kann aufgrund der derzeitig nicht gesicherten Finanzierung zur Umsetzung nicht seriös kalkuliert werden.
Des Weiteren sollen die Ergebnisse der Abstimmungen sowie deren zu Grunde liegenden Pläne dem Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung zu gegebener Zeit vorgestellt werden.
Sobald weitere Erkenntnisse zu dem Planungsvorhaben vorliegen, werden wir weiter berichten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
entfällt
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