Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0276
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der VLB dafür einzusetzen, dass entlang der Buchholzer Straße (13159 Berlin, OT Blankenfelde) die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ (§ 8 Abs. 1 StVO) angeordnet wird.
Begründung der Beschlußempfehlung: Die BVV hat sich in der Vergangenheit mehrfach und über mehrere Wahlperioden hinweg (zuletzt: Drs. VIII-0119) mit der Buchholzer Straße beschäftigt. Den Kern des Problems hatte sie mit der Drs. VII-0725 ändern wollen: der administrativen Einordnung der Straße als überörtliche Verbindungsstraße durch die Obere Straßenverkehrsbehörde (VLB). Die VLB ordnet ihr eine Entlastungsfunktion für die B 96a zu, und hat sie deswegen auch in das “übergeordnete Hauptstraßennetz” aufgenommen. Dies alles, obwohl auch die VLB weiß, daß die Straße dafür baulich nicht die Voraussetzungen bietet. Dies alles ist der BVV aus den verschiedenen Vorlagen zur Kenntnisnahme bekannt und wurde vom Ausschuß in zwei Sitzungen noch einmal reflektiert. Der Ausschuß kam mehrheitlich zu dem Schluß, daß der vorgelegte Antrag nicht geeignet ist, die letztlich ideologisch begründete Haltung der Oberen Straßenverkehrsbehörde zu verändern. Die Ausschuß nahm noch eine redaktionelle Änderung am Antragstext vor, die die Einreicher übernahmen. Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit einer Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltung die Ablehnung der so geänderten der Drucksache. Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der VLB dafür einzusetzen, dass entlang der Buchholzer Straße (13159 Berlin, OT Blankenfelde) die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ (§ 8 Abs. 1 StVO) anzuordnen. Begründung Ursprungsantrag Die Buchholzer Straße war bereits in vergangen Wahlperioden mehrmals Thema der BVV Pankow. Die Verkehrssicherheit hat sich seit dem nicht weiter erhöht. Die Anordnung der 30 km/h entlang der Buchholzer Straße wird durch den MIV ignoriert. Durch die enge Fahrbahn (Breite: 4,13m) sind Begegnungsverkehre weiterhin mit Gefahren verbunden. Besonders für Fußgänger und Radfahrer ist die Nutzung der Buchholzer Straße mit erhöhten Gefahren verbunden, da die Buchholzer Straße weder über einen Radweg noch einen Bürgersteig verfügt. Um eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten herbeizuführen und Gefahren weiter zu verringern, wird angeregt, die Vorfahrtsreglung zu ändern. |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |