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Drucksache - VIII-0225
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Sicherheit an der Kreuzung im Ortsteil Blankenfelde erhöhen – Straßenmarkierung anbringen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0225
„Das Bezirksamt wird ersucht, an der Kreuzung der B96a im Ortsteil Blankenfelde die Sicherheit im Straßenverkehr durch Anbringen von Markierungen auf den aus Lübars kommenden Fahrbahnen zu erhöhen. Dazu ist vorzugsweise die rechte Fahrbahn der von Lübars kommenden Hauptstrasse für Rechtsabbieger und für Fahrzeuge vorzusehen, die geradeaus in die Hauptstraße Blankenfelde fahren wollen. Die linke Fahrspur ist dagegen für links in Richtung Schildow fahrende Fahrzeuge zu reservieren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Anordnungen von verkehrlichen Maßnahmen, entsprechend des Ersuchens, im Bereich der Kreuzung der Blankenfelder Chaussee (B96a)/Hauptstraße, im Ortsteil Blankenfelde, liegen in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB), gem. § 4 (1) S.1 AZG, § 2 (4) ASOG Bln, iVm Nr. 35 ZustKatOrd.
Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Streese, mit Schreiben vom 11.04.2019, um Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme des Staatssekretärs für Verkehr, Herrn Ingmar Streese, vom 26.06.2019 liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben.
„Die Örtlichkeit befindet sich seit letztem Jahr im Modernisierungsprogramm für Lichtzeichenanlagen und wurde aufgrund eines Antrages eines Bürgervereines und der Polizei, auf Eigensignalisierung der Linksabbieger von der Blankenfelder Chaussee sowie der Schildower Straße, zur Verminderung von linksabbiegenden Verkehrsunfällen eingehend überprüft. Im Ergebnis, ist die signaltechnische Separierung der Linksabbieger von der Blankenfelder Chaussee sowie von der Schildower Straße und auch entsprechend dem BW-Vorschlag, eine Fahrspuraufteilung im westlichen Stauraum der Hauptstraße vorgesehen. Die dazu benötigten Planungen zur Realisierung dieser Maßnahmen, werden derzeit erarbeitet.“ |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn |
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