Drucksache - VIII-0221  

 
 
Betreff: Moorlinse schützen - Umweltbildung ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 8 BVV am 28.06.2017
Antrag Fraktion Bü90/Grüne und SPD-Fraktion, 2. Ausfertigung, 8 BVV am 28.06.2017
Beschlussempfehlung UmNat 10. BVV am 18.10.17
2. Ausfertigung Beschlussempfehlung UmNat 10. BVV am 18.10.17
VzK§13BezVG BA, ZB 12. BVV am 17.01.18
VzK§13BezVG BA, ZB 15. BVV am 25.04.18
Berichtspflicht BA Juni 18
VzK§13BezVG BA, SB 20. BVV am 28.11.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0221/2017

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Moorlinse schützen – Umweltbildung ermöglichen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 10.Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0221/2017

Das Bezirksamt wird ersucht,

1. zu evaluieren, ob das Parken an der Moorlinse allein durch Straßenschilder (Maß- nahme nach VII-1053/2015) ausreichend unterbunden wird. Ist dies nicht der               Fall, sollte ab 01.01.2018 das Parken baulich verhindert werden.

2. ausreichende Lebensbedingungen für Amphibien in der Moorlinse durch geeignete  Maßnahmen wieder herzustellen.

3. die als Pufferflächen vorgesehenen Zonen um die Moorlinse als solche durch fol- gende Maßnahmen zu qualifizieren: Beim „Eichenwald“ im Nordosten ist bei den               Berliner Forsten auf einen Erhalt des abgrenzenden Charakters und Nutzbarkeit               r Umweltbildung hinzuwirken. Bei der Fläche „alter Sportplatz“ im Norden ist               drauf hinzuwirken, dass die Absperrung der Fläche und Übernutzung als private               Pferdekoppel beendet wird es sollte ein Trockenrasen-Biotop entstehen und               insbes. für Umweltbildung zugänglich gemacht werden. Bei möglichen zukünfti-              gen Ersatzmaßnahmen im südlichen Bereich ist nach Möglichkeit auch auf eine               Vereinbarkeit mit Umweltbildung wie ökologischen Wanderungen zu achten.

4. die Sicht von der Aussichtsplattform auf die Moorlinse auch für Kinder zu ermögli- chen. Möglichkeiten wären u. a. die Erhöhung zumindest eines Teils der Platt              form               oder Maßnahmen am Schilfgürtel in der Sichtachse.

5. zu prüfen wie, der Naturerfahrungsraum „Moorwiese“ durch die Einbeziehung an- grenzender Flächen zur Straße im Osten und von Teilflächen beim „alten Sport-              platz“ im Süden vergrößert werden kann.“


Wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu 1.
Bereits bei einem Ortstermin am 09.03.2018 konnten keine Autos im Bereich der Moorlinse festgestellt werden. Bei einem nochmaligen Vor-Ort-Termin am 15.10.2018 konnten ebenfalls keine Autos in diesem Bereich beobachtet werden. Da zu diesem Zeitpunkt weder in Berlin, noch in Brandenburg Ferien waren und die Wiltbergstraße mittlerweile für den Autoverkehr wieder frei gegeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Autofahrer sich an die Ausschilderung halten.

Zu 2.
Das Gutachten zur Moorlinse ist abgeschlossen und liegt vor. Weitergehende Pufferzonen um die Moorlinse und beruhigte Zonen sollen eingerichtet werden. Wertvolle Baumbestände werden erhalten bzw. qualifiziert. Ergebnisse der Erfassungen dienten bereits als Grundlage für das derzeitige FNP-Änderungsverfahren „Buch V/ Am Sandhaus/ ehem. Krankenhäuser“, in dem die Flächen des Wohnungsbaustandortes Buch V als Grünfläche ausgewiesen werden sollen, um die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Vollzugs der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu ermöglichen.

Zu 3.
r die Sportplatzfläche gab es ein Jahr lang umfangreichen Kontakt mit dem Eigentümer. Die bisherige Nutzung wurde rechtlich geprüft und der Nutzer zur Räumung aufgefordert. Kurzzeitig hatte dies Erfolg, allerdings ist die Fläche im Januar 2018 wieder in Nutzung gegangen. Die Deutsche Wohnen, Eigentümerin der Fläche, ist per E-Mail informiert worden. Beim Ortstermin am 15.10.2018 hielt die Nutzung jedoch an. Der Flächeneigentümer befindet sich weiterhin im Gerichtsverfahren gegen den illegalen Nutzer.

Zu 4.
Eine Erhöhung der Plattform ist aus finanziellen und statischen Gründen nicht zu bewerkstelligen, das Schlagen von Sichtachsen führt zur Beeinträchtigung der in und an der Moorlinse lebenden Arten. Der Schilfgürtel stellt einen natürlichen Schutzstreifen insbesondere für störungsempfindliche Arten wie z.B. Rohrweihe (streng geschützt nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz) dar und sollte daher nicht zerstört werden. Hier müssen Bedürfnisse Einzelner gegenüber den Bedürfnissen der Allgemeinheit, diese Arten zu schützen und zu erhalten, zurücktreten.

Zu 5.
Eine Erweiterung des Naturerfahrungsraums (NER) nach Süden ist wegen der dort vorkommenden streng geschützten Arten nicht möglich.


Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

X

X

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

X

X

 

 

 

  1. Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen