Drucksache - VIII-0213  

 
 
Betreff: Alle Sanierungsmittel in die Bezirke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
07.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
21.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
23.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
07.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 8. BVV
Beschlussempfehlung Ausschuss FinPersIm 12. BVV am 17.01.18

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vom Abgeordnetenhaus zur Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellten Mittel (Schul- und Sportsanierungsprogramm und Toilettensanierungsprogramm) den Bezirken gezielt zusätzlich in Titel 51902 einzustellen, in einem Kalenderjahr nicht verausgabte Mittel in das nächste Jahr zu übertragen und alle geplanten zusätzlichen Mittel für Investitionen in die bezirkliche Investitionsplanung zu integrieren.

 

 


Begründung Finanzen, Personal und Immobilien:

Der Ausschuss hatte diese Drucksache insgesamt vier Mal auf der Tagesordnung. Bereits bei der ersten Beratung wurde der diesen Antrag stellenden Fraktion deutlich gemacht, dass die Mehrheit des Ausschusses bei diesem Antrag große Probleme sieht. Das betrifft den Vorschlag der sogenannten Überjährigkeit, also der Verausgabung in einem anderen Kalenderjahr dies ist so von der Landeshaushaltsordnung nicht vorgesehen. Das betrifft weiterhin die Vermischung von Bezirkshaushalt und Investitionsplanung in dem Antrag.

Die Antrag stellende Fraktion hat dabei in den folgenden drei Beratungen keinerlei Änderungsvorschläge eingebracht oder auch nur ein Eingehen auf die Kritik erkennen lassen. Der Ausschuss wünscht eine Thematisierung dieses Verhaltens im Plenum der BVV.

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Das bürokratische Verfahren bei den Sanierungsprogrammen stellt einen Hemmschuh bei der Sanierung dar und verzögern die Umsetzung immens. Durch die getrennten Titel bei der baulichen Unterhaltung ist gewährleistet, daß die Mittel bei den Schulen ankommen. Allerdings ist es nur bei einer Übertragbarkeit der Mittel möglich, Baumaßnahmen kontinuierlich zu planen und umzusetzen.

 

 
 

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