Drucksache - VIII-0189  

 
 
Betreff: Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 des Bezirks Pankow von Berlin

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.06.2017 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVB Bezirksamt, außerordenliche BVV am 14.06.2017
Anlage - VzK 15, 14.06.2017 - Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2018-2019 des Bezirks Pankow von Berlin, Anlagen, VzK § 15.docx

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            .05.2017

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 des Bezirks Pankow von Berlin

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.05.2017 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 des Bezirks Pankow zu den Einnahmen sowie Ausgaben für konsumtive Sachausgaben, Personalausgaben und Transferausgaben werden als Arbeitsgrundlage für das Aufstellungsverfahren für die Geschäftsbereiche wie folgt festgesetzt:

 

 

2018

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

PSB

Z-Teil

BVV

0

932.700

700.700

232.000

GB 1/BzBm

3.922.000

28.679.500

28.679.500

0

GB 2/StadtBü

16.340.000

46.962.000

41.134.000

5.828.000

GB 3/JugWiSo

113.656.800

694.041.700

511.650.700

182.391.000

GB 4/UmOrd

9.346.000

7.133.700

7.133.700

0

GB 5/SchulSpFMG

18.642.200

83.337.000

83.337.000

0

Bezirk gesamt

ohne JobCenter

161.907.000

861.086.600

672.635.600

188.451.000


2019

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

PSB

Z-Teil

BVV

0

935.600

703.600

232.000

GB 1/BzBm

3.922.000

28.566.500

28.566.500

0

GB 2/StadtBü

16.340.000

47.638.300

41.805.300

5.833.000

GB 3/JugWiSo

117.713.800

706.114.600

518.287.600

187.827.000

GB 4/UmOrd

9.346.000

7.281.600

7.281.600

0

GB 5/SchulSpFMG

19.677.200

84.110.600

84.110.600

0

Bezirk gesamt

ohne JobCenter

166.999.000

874.647.200

680.755.200

193.892.000

 

Die Untersetzung der Eckzahlen ist den Anlagen A bis E zu entnehmen.

 

  1. Die SE Finanzen und Personal wurde beauftragt, die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2018/2019 vorzunehmen. Insbesondere wurden alle Geschäftsbereiche gebeten, den Termin 24.05.2017r die Rückgabe der Unterlagen (Einnahmen sowie Ausgaben des A-, T-, Z-Teils und für Personal) an die SE Finanzen und Personal unbedingt einzuhalten, um die Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2018/2019 rechtzeitig für die Bezirksamtssitzung am 13.06.2017 gewährleisten zu können.

 

Begründung

 

Gemäß § 26a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die sich aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben (A- und T-Teil), Einnahmevorgaben und Personalausgaben Zuweisung über Titel 38630 und für Investitionsausgaben Zuweisung über Titel 38530 - ergeben.

 

Mit dieser Vorlage erfolgt die Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 für den Bezirk Pankow.

 

Übersicht zu den Anlagen:

Anlage A beinhaltet die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten nach Maßgabe der begründeten und anerkannten Bedarfe sowie deren Herleitung.

 

Anlage B gibt einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den ehemaligen A-Teil, die interne Vorgabe für die Bewirtschaftungsausgaben A08 und die Ausgaben für Beköstigung

 

Anlage C beinhaltet die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) gemäß der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zielbudgets.

 

Anlage D beinhaltet die Zuweisungen für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).

 

Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.

 

 

r die Ermittlung der Eckwerte und die Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 gelten folgende Grundsätze:

 

Produktsummenbudget

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) vom 19.04.2017 erhielt der Bezirk auf der Grundlage des Bezirksplafonds für 2018 (Schreiben der SenFin vom 12.04.2017) im Rahmen seiner Globalsumme ein normiertes Produktsummenbudget (PSB) in Höhe von rund 688.430 T€, das auf den Daten aus der Kostenrechnung des Jahres 2016 basiert.

 

Ausgehend von dieser Summe wurde durch die folgenden Auf- und Abschläge das als Eckwert tatsächlich zu verteilende Volumen für die Personal-, Sach- und den T-Teil der Transferausgaben hergeleitet:

 

 

2018

2019

Zugewiesenes PSB

688.430.282 €

695.936.687 €

Zugesagte Erhöhung der Zuweisung

mit techn. FS

4.128.395 €

4.128.395

./. kalk. Verrechnungen

29.169.000 €

29.169.000 €

+ Einnahmen E01 aus Mieten + Pachten

5.465.000 €

5.465.000 €

+ Einnahmen E01

aus Gestellungsvertr. Jugendfreizeitst.

195.000 €

195.000 €

+ Einnahmen E01 aus dem WiPl PRB für Leistungen des BA

1.700.000€

1.700.000€

+ Einnahmen E02 aus der Beteiligung an Grundstückserlösen

1.000.000 €

1.000.000 €

+ Einnahmen E03 (geplante Ansätze)

27.640.000 €

27.640.000 €

./. Einnahmevorgabe E03

25.845.000 €

25.845.000 €

./. Defizitausgleich für den WiPl PRB

2.225.000 €

2.225.000 €

./. nachzuholender Konsolidierungsbeitrag aus 2016

1.578.000 €

0 €

Verfügbares Budget

669.741.677 €

678.826.082 €

 

.

 

 

Kamerale Planung des PSB

 

Ausgangspunkt für die unterstellte kamerale Planung ist das fortgeschriebene, um Basiskorrektur und Einmaltatbestände bereinigte Ist 2016 bzw. die Ansätze 2017.

 

Die Ermittlung und Veranschlagung der Personalausgaben erfolgte gemäß den Grundsätzen des Aufstellungsrundschreibens der SenFin (AR 18/19 vom 23.12.2016) sowie des Schreibens der SenFin zur Globalsummenzuweisung (GS 18/19 vom 21.04.2017). Dabei wurden die Personalansätze auskömmlich gebildet. D.h., dass das derzeit vorhandene und zukünftig zusätzliche (u.a. als Ergebnis der AG Wachsende Stadt/AG Ressourcensteuerung) Personal monatsgenau und stellenbezogen so weit dieses zurzeit bereits möglich ist oder zentral (im Kapitel 3307 der SE Finanzen und Personal) ausfinanziert ist einschließlich einer zukünftigen prozentualen Tarif- und Besoldungsanpassung.

Die Ansätze für zukünftiges zusätzliches Personal wurden dabei auf Basis von 45 T€ pro VZÄ gebildet.

 

Die Leitlinie für Ausbildungsmittel wurde berücksichtigt.

 

Entsprechend der Dienstvereinbarung zur dienstlichen Fort- und Weiterbildung (1. Fortschreibung vom 04.02.2015) sind in den jeweiligen Kopfkapiteln Ansätze in Höhe von 75 % von 0,2 % der veranschlagten Personalausgaben (OG 42 ohne fremdfinanziertes Personal und Honorarkräfte) für kostenpflichtige Fortbildungsangebote zu bilden. Dies ist von den Fachabteilungen bei der Aufstellung des Haushalts zu beachten.

Weitere 25 % der anteiligen Personalausgaben werden zentral im Kapitel 3307 veranschlagt.

 

chstgrenze für die Ansatzbildung für Ausgaben des PSB ist der je Organisationseinheit festgesetzte Eckwert. Abweichungen sind abteilungsintern auszugleichen. Über abteilungsübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt ggf. das Bezirksamt.

 

Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben des T-Teils ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich vorzunehmen.

 

Folgende Sachverhalte werden - auch zur Vermeidung von Haushaltsrisiken -  nach Vorgabe (SenFin, SE Fin, BA) bzw. analog der Zielbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen veranschlagt (s. Anlagen):

 

  • Hochbauunterhaltung (Vorgabe SenFin) mit neu eingeführter Trennung zwischen Schulbauten und anderen Gebäuden
  • Grundstücksbewirtschaftung (Vorgabe SE Finanzen) als fortgeschriebenes Ist 2016 mit Berücksichtigung der Anmietung zusätzlicher Büroräume
  • Tiefbauunterhaltung (Vorgabe SenFin)
  • Lehr- und Lernmittel (Vorgabe SenFin)
  • Ausbildungsmittel (Vorgabe SenFin)
  • Schülerbeköstigung

 

 

  • folgende Fallgruppen des T-Teils (Vorgabe SE Fin analog Zielbudgets der SenFin, die als Maßstab der Nachschau der SenFin dient):
    - Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL)
    - Hilfe zur Erziehung (HzE)
    - Kitas
    - Krankenhilfe
    - Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP)
    - Grundsicherung für Arbeitssuchende (KFA)
    - Tagespflege

- Bildung und Teilhabe (BuT).

 

 

Im Ergebnis ergibt sich folgende Gegenüberstellung des fortgeschriebenen Ist 2016 mit dem für das PSB verfügbaren Volumen:

 

 

2018

2019

Verfügbares Budget

669.741.677 €

678.826.082 €

Bedarf Personal

114.660.600 €

116.577.000 €

Bedarf A-Teil

69.159.300 €

69.417.300 €

Bedarf T-Teil

488.851.100 €

494.828.100 €

Gesamtbedarf

672.671.000 €

680.822.400 €

Deckungslücke/Fehlbedarf

2.929.323 €

1.996.318 €

 

Im verfügbaren Budget bereits enthalten sind die rund 4,1 Mio. €, die Stand 10.05.2017 dem Bezirk zugeflossen sind als Ergebnis der Abstimmungen in der AG Ressourcensteuerung zur Untersetzung der in der Koalitionsvereinbarung den Bezirken zusätzlich gewährten 60 Mio. € zur Finanzierung von Personal. Die daraus resultierenden zusätzlichen Stellen (einschließlich des Sachkostenanteils) sind im Bedarf enthalten. Die Personalmittel wurden zentral beim Steuerungsdienst berücksichtigt.

 

Ein Teil des jetzt ausgewiesenen Fehlbedarfs ist nach jetzigem Informationsstand durch bereits zugesagte Sonderzuweisungen oder die angekündigte technische Fortschreibung des Bezirksplafonds gegenfinanziert.

 

Der aus dem nachzuholenden Konsolidierungsbeitrag aus 2016 resultierende Fehlbedarf (nur in 2018) wird zunächst als Pauschale Minderausgabe veranschlagt. Die Aufsung dieser Pauschale wird erwartet mit der Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen, dass ein Nachholen der Konsolidierung nicht erforderlich ist, da der Fehlbetrag nur durch eine fehlerhafte, zu geringe Zuweisung für die Produkte der Eingliederungshilfen entstanden ist, deren Korrektur zwischenzeitlich zugesagt wurde.

 

In 2019 verbleibt nach gegenwärtigem Stand noch eine Deckungslücke von rund 500 T€, die zunächst als Pauschale Minderausgabe eingestellt und spätestens nach Vorliegen der Basiskorrektur für 2017 aufgelöst werden muss.

 

Einnahmen

 

Bei der Planung der Ansätze für das Einnahmefeld E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die interne Vorgabe zu Grunde gelegt. Als Folge der seit 2015 geänderten Berechnung der Einnahmevorgabe (u.a. Trennung nach Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung und übrigen Einnahmen)  ist die Einnahmevorgabe für 2018 rund 5,5 Mio. €her als in 2016.

Der Eckwert ist einzuhalten; wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 02 (bis auf Mieten/Pachten und Verkaufserlöse Grundstücke) dienen der Finanzierung von Ausgaben in gleicher Höhe. Demzufolge dürfen Ausgaben (Personal, Sachmittel, Transfers) aus zweckgebundenen Einnahmen nur in Höhe korrespondierender Einnahmen veranschlagt werden.

 

Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung. Sie sind bereits in die Berechnung des verfügbaren Budgets eingeflossen und dienen damit der Gesamtdeckung. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Facility Management, dem Schul- und Sportamt und dem Straßen- und Grünflächenamt. Gleiches gilt für die Einnahmen aus dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung für die Inanspruchnahme bezirklicher Infrastruktur.

 

 

Ausgaben außerhalb des PSB

 

Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend den Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen.

 

Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 (Drs. VIII-0095/2017) vorgenommen. Die Aufnahme der einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplan erfolgt jedoch nur, wenn die Bauplanungsunterlagen spätestens bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts durch die Bezirksverordnetenversammlung vorliegen. Nicht objektbezogene Mittel werden bei 4500/71901 Pauschale Zuweisung für Investitionen in Ansatz gebracht.

 

Die Mittel der Pauschalen Zuweisung für Investitionen werden in Höhe von jeweils 1.616 T€ in 2018 und 2019 gemäß bestätigtem Konsolidierungskonzept 2016-2019 des Bezirks für den Abbau des kumulierten Verlustvortrages eingesetzt und sind bereits mit dem BVV-Beschluss zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 berücksichtigt worden.

 

Das rein haushaltstechnisch bedingte negative vorläufige Jahresabschlussergebnis 2016 in Höhe von 20,9  Mio € wird als pauschale Minderausgabe eingestellt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

sind aus den Anlagen ersichtlich

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

werden mit dem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 dargestellt

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Auswirkungen sind nicht erkennbar

 

 

 

 

 

ren Benn

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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