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Drucksache - VIII-0175
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schulwegsicherheit in der Gustav-Adolf-Straße Höhe DGZ-Ring
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 7. Sitzung am 17.05.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0175
“Das Bezirksamt wird ersucht,
- mittels der Aufstellung von Gefahrzeichen Nummer 136 »Achtung Kinder!« auf der Gustav-Adolf-Straße / Höhe »DGZ- Stadt« auf die Kinder hinzuweisen, die dort an einem neuen Standort zur Schule gehen.
- auf der Gustav-Adolf-Straße zwischen Bühringstraße und Wigandstaler Straße Tempo 30 anzuordnen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Aufgrund der Zuordnung der Gustav-Adolf-Straße wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Durch den Staatssekretär, Herrn Jens- Holger Kirchner, wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt mit Schreiben vom 17.11.2017 wie folgt geantwortet: “Die Bilingual School bietet Kindern aus zweisprachigen Familien eine bilinguale Schulausbildung und hat daher einen Einzugsbereich aus ganz Berlin. Der Schulstandort in der Rudolf-Baschant-Straße besteht nur vorübergehend, bis die Grundschule nach Abschluss der Sanierungsarbeiten voraussichtlich im Jahr 2018 in die Weinstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zurückziehen kann und die Sekundarschule einen neuen Standort gefunden hat. Aufgrund der großstädtischen Verteilung der Schülerinnen und Schüler findet die an anderen Schulen in der Regel übliche fußläufige Erschließung bzw. die Erschließung mit dem Fahrrad nur in geringem Ausmaß statt. Ein Großteil der Kinder wird von ihren Eltern mit dem Pkw gebracht. Viele Kinder benutzen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder den vorhandenen Schulbus, um sicher zur Schule zu kommen. Die Erhöhung der Sicherheit von Schulkindern auf ihrem Schulweg ist eine der vornehmlichen Aufgaben der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Gleichwohl muss bei jedem Antrag eine Einzelfallprüfung der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten und eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden. Der vorübergehende Standort der Bilingual School befindet sich in einer Tempo 30-Zone in der Rudolf-Baschant-Straße. Die zuführenden Straßen DGZ-Ring und Herbert-Bayer-Straße sind ebenfalls Bestandteil dieser Tempo 30-Zone. Aufgrund der Lage der Bilingual School im Bereich des untergeordneten Straßennetzes besteht kein zwingendes Gebot im Sinne der Regelung des § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsreduzierung in der Gustav-Adolf-Straße, so wie diese beispielsweise im südlichen Teil der Gustav-Adolf-Straße vor der dortigen Hagenbeck-Oberschule angeordnet wurde, wo sich der Schulstandort direkt an der Hauptverkehrsstraße befindet. Gefahrzeichen, wie das Verkehrszeichen (Z) 136 StVO („Kinder“) dürfen durch die Straßenverkehrsbehörde nur an solchen Stellen angeordnet werden, wo dies für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Die Gustav-Adolf-Straße hat einen geraden Verlauf, welcher eine gute Sichtbeziehung zwischen dem auf der Fahrbahn fahrenden Verkehr, dem Radverkehr auf dem baulich angelegten Radweg und eventuell querenden zu Fuß Gehenden gewährleistet. Insbesondere zum Radweg ist zu bemerken, dass dieser ohne zusätzliche Einbauten oder Bäume direkt parallel zum Fahrbahnrand verläuft und somit grundsätzlich eine gute Wahrnehmbarkeit des Radverkehrs gewährleistet ist. Radfahrende, die aus südlicher Richtung vom Hamburger Platz kommend die Fahrbahn der Gustav-Adolf-Straße queren wollen, haben eine gute Sicht und werden gut wahrgenommen, da es auf dieser Straßenseite keinen ruhenden Verkehr gibt. Durch diese gute Sichtbeziehung treten hier, auch wenn Radfahrende die Straße ordnungsgemäß queren wollen, keine Gefährdungen auf, die für den Fahrzeugführenden auch bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h nicht erkennbar genug wären und nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können. Darüber hinaus ist dieser Abschnitt der Gustav-Adolf-Straße im Vergleich zu anderen Hauptverkehrsstraßen wenig befahren. Nach einer Verkehrserhebung aus November 2016 fahren in der morgendlichen Verkehrsspitzenzeit von 07.00 und 08.00 Uhr durchschnittlich 468 Kraftfahrzeuge, das entspricht sieben bis acht Fahrzeugen in der Minute. Dieses geringe Verkehrsaufkommen tritt nach Beobachtungen der VLB in der Regel pulkartig auf, da in der Gustav-Adolf-Straße sowohl südlich des DGZ-Rings (Nord) als auch in Höhe des Hamburger Platzes Fußgängerüberwege (FGÜ) existieren. Demzufolge gibt es auch zur morgendlichen Spitzenzeit bei der für Hauptstraßen üblichen Geschwindigkeit von 50 km/h stetig ausreichend große Lücken im Verkehr, welche ein verkehrssicheres Queren der Fahrbahn, auch für Radfahrende, ermöglichen. Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) wurde bereits in der Höhe des nördlichen DGZ-Rings in der Gustav-Adolf-Straße zur Absicherung der dortigen Fußgängerquerungen auf der Grundlage Ihrer bezirklichen Spielleitplanung eingerichtet. Dieser FGÜ dient auch der Erschließung der beidseitig vorhandenen Bushaltestellen. Dementsprechend ist dieser FGÜ auch Teil eines sicheren Schulwegkonzeptes der Schülerinnen und Schüler der Bilingual School. Bedauerlicherweise fiel bei durchgeführten Verkehrsbeobachtungen der VLB auf, dass eine Vielzahl der Schulkinder diesen FGÜ nicht in Anspruch nehmen, sondern direkt hinter dem Bus die Gustav-Adolf-Straße ungesichert queren. Im Interesse der Sicherheit der Kinder sollte dringend durch die Eltern und die Schule auf die Kinder eingewirkt werden, dass dieser FGÜ auch unter Inkaufnahme eines kleinen Umwegs im Interesse einer verkehrssicheren Fahrbahnquerung genutzt wird. Aufgrund der bestehenden Querungshilfe sowie eines weiteren FGÜ in der Gustav-Adolf-Straße nördlich des Hamburger Platzes und in Anbetracht der beschriebenen verkehrlichen Gegebenheiten besteht aktuell keine zwingende Notwendigkeit zur Anordnung von weiterreichenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wie einer Anordnung des Gefahrenzeichens Z 136 StVO oder einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.“ Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
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