Drucksache - VIII-0143  

 
 
Betreff: Information über positiv beschiedene Anträge im Rahmen des Berliner Gedenktafel-Programms
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 6 BVV am 5.4.17
2. Ausfertigung Antrag Bü90/Grüne, 6. BVV
VzK§13BezVG BA, ZB 26. BVV am 11.09.19
VzK§13BezVG BA, ZB 27. BVV am 30.10.19
VzK§13BezVG BA, SB 28. BVV am 04.12.19

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr. VIII-0143:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Information über positiv beschiedene Anträge im Rahmen des Berliner Gedenktafel-Programms

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 6. Sitzung am 05.04.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0143

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dafür einzusetzen, dass die Bezirke jährlich schriftlich über positiv beschiedene Anträge zur Anbringung von Berliner Gedenktafeln im Rahmen des Berliner Gedenktafel Programms informiert werden. Hierbei sind jeweils die zu ehrende Person bzw. Institution bzw. das historisch bedeutsame Ereignis und der Ort der Anbringung zu bezeichnen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit Schreiben aus August 2019 wurde der r Kultur zuständige Staatssekretär über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung informiert und gebeten, sicherzustellen, dass die positiv beschiedenen Anträge zur Anbringung von Berliner Gedenktafeln im Rahmen des Berliner Gedenktafel Programms informell an das für Kultur zuständige Bezirksamtsmitglied übermittelt werden.

In Beantwortung dieses Schreiben teilte Herr StS Woehlert in einer E-Mail vom 23.09.2019 mit, dass die zuständige Senatskulturverwaltung „… in Zukunft dafür Sorge tragen wird, dass alle Bezirke und hier die jeweiligen Bürgermeisterbüros rechtzeitig über bevorstehende Enthüllungen von Gedenktafeln informiert und dazu eingeladen werden.“ Weiter heißt es, „… Wir werden also in Zukunft die Bezirke rechtzeitig über entsprechende Termine informieren.“

Von einer jährlichen Übersendung über positiv beschiedene Anträge zur Anbringung von Berliner Gedenktafeln im Rahmen des Berliner Gedenktafel Programms muss aus arbeitsorganisatorischen Gründen abgesehen werden.

Ich bitte die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen