Drucksache - VIII-0108  

 
 
Betreff: Bauarbeiten auf den Linien S2 und S8: Leistungsfähigen Schienenersatzverkehr gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 5 BVV am 01. 03. 2017
Antrag Fraktion der CDU, 5 BVV am 01.03.2017 - 2. Ausfertigung
Antrag SPD, CDU, FDP 5.BVV - 3.Ausfertigung
VzK§13BezVG BA, SB 18. BVV am 12.09.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

                           Drucksache-Nr.: VIII-0108

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Bauarbeiten auf den Linien S2 und S8 : Leistungsfähigen Schienenersatzverkehr gewährleisten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0108

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow stellt fest, dass die bisher vorgelegten Planungen für den Schienenersatzverkehr (SEV) während der Baumaßnahmen entlang der Strecke der S2 und S8 unzureichend sind.Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird deshalb empfohlen sich fortgesetzt mit der S-Bahn Berlin GmbH und der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen und im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV im Nordostraum Pankows einzufordern, dass während des angekündigten sechswöchigen SEV in der dunklen Jahreszeit:

  • an den Haltestellen der Nutzungsintensität entsprechende Wartehäuschen mit
  • Wetterschutz vorgesehen werden,
  • soweit möglich, kein paralleler SEV auf den Linien S2 und S8 stattfindet,
  • größere Busse zur Abwicklung des SEV eingesetzt werden,
  • die Leistungsfähigkeit des Doppelknotens Krugstege/ Bahnhofstraße und Krug
      stege/ Alt-Blankenburg durch Freigabe der Rechtsabbiegerspur und Anpassung
      der Schaltzeiten der Ampel (Lichtsignalanlage, LSA) sowie der Anpassung des
      Bauablaufes im Streckenabschnitt erhöht wird,
  • im Zusammenhang mit der bereits angekündigten und zu begrüßenden Einricht
      ung von Expressbus-Linien, Veränderung der Schaltzeiten der LSA an den Knoten
      Bucher Straße/ Pankgrafenstraße und der LSA Bucher Straße/ B109
  • „Lokalbusse“ zwischen den S-Bahnhöfen Karow und Blankenburg bzw. Karow
      und Pankow eingesetzt werden,
  • in diesem Zusammenhang Veränderung der Schaltzeiten der Anforderungsampel
      am Bahnhof Blankenburg,
  • die Haltestellen der SEV-Busse am S-Bahnhof Blankenburg um eine gegenseitige
      Behinderung dieser zu vermeiden im Vergleich zum SEV im Jahr 2016 verlagert
      werden.

 

Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass während der Baumaßnahmen an der Stettiner Bahn:

  • eine temporäre Bushaltestelle für die „Expressbusse“ auf dem westlichen Teil des
      ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Heinersdorf an der Berliner Straße zur
      Aufnahme des SEV-Verkehrs errichtet wird,
  • eine temporäre Straße auf dem Gelände des ehemaligen Rangier- und Güter
      bahnhofs Heinersdorf angelegt wird, die die Verkehre des SEV parallel zur hoch-
      belasteten Granitzstraße zwischen BAB A114 und der Berliner Straße aufnimmt.


wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:


Das Bezirksamt hatte die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und an die S-Bahn Berlin GmbH mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt.

Die Antworten liegen dem Bezirksamt vor. Auf Grund der Vielzahl von Drucksachen der BVV, die nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen und somit weitergeleitet werden mussten, wie auch wegen personeller Engpässe bei der Bearbeitung dieses Antrages kommt das Bezirksamt erst jetzt zur Abfassung des Schlussberichtes.
Unabhängig davon, dass sich das Ereignis zeitlich überholt hat, geben wir die Stellungnahmen nachstehend zur Kenntnis.

Stellungnahme der S-Bahn Berlin GmbH
hrend der Unterbrechung der Linien S 2 bzw. S 8 im Herbst 2017 (30.10.-13.12.2017) sieht die S-Bahn Berlin ein umfassendes Ersatzkonzept vor, welches die im beschlossenen Antrag genannten Aspekte berücksichtigt:

. Express-Bus S-Bahnhof Pankow S-Bahnhof Karow ohne Zwischenhalt via Bundesau-
  tobahn A 114
. Lokalbus S-Bahnhof Pankow S-Bahnhof Karow mit Halt am S-Bahnhof Pankow-
  Heinersdorf sowie an den Haltestellen Pasewalker Straße/Blankenburger Weg und Ro-
  senthaler Straße (Ersatzhaltestellen für S-Bahnhof Blankenburg)
. Ersatzverkehr für S 8 S-Bahnhof Pankow S-Bahnhof Birkenwerder mit Halt am S-
  Bahnhof Pankow-Heinersdorf sowie an den Haltestellen Pasewalker Straße/ Blanken-
  burger Weg und Rosenthaler Straße (Ersatzhaltestellen für S-Bahnhof Blankenburg)
  und weiter nach Birkenwerder.


Die Busse werden zwischen Pankow und Karow im dichten Takt verkehren, um so möglichst hohe Kapazitäten zur Verfügung stellen zu können. Soweit verfügbar, sollen auch Gelenkbusse eingesetzt werden.

An den Aufkommensschwerpunkten S-Bahnhof Pankow sowie S-Bahnhof Karow stehen den Fahrgästen die vorhandenen Wartehäuschen zur Verfügung, so dass wir von der Aufstellung zusätzlicher Wartehäuschen absehen. Aufgrund des geplanten dichten Takts treten ohnehin nur kurze Wartezeiten auf.
Aufgrund der schwierigen Verkehrslage soll der S-Bahnhof Blankenburg in Abstimmung mit der Verkehrsbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) von den Ersatzbussen nicht direkt angefahren werden. Somit wird der stauanfällige Doppelknoten Krugstege/Bahn-hofstraße und Krugstege/Alt-Blankenburg umfahren. Zur Anbindung des Bereichs Blankenburg werden, wie oben beschrieben, für die lokalen Ersatzlinien Haltestellen auf der Pasewalker Straße (Ecke Blankenburger Weg sowie Ecke Rosenthaler Straße) eingerichtet. Hier kann zu den BVG-Buslinien 150 und 154 umgestiegen werden.

Eine Anpassung der Lichtsignalanlagen an den Kreuzungen Bucher Straße/Pankgrafen-straße sowie Bucher Straße/B109 würden wir nicht empfehlen, da eine mögliche Verlängerung der Grünphase einer einmündenden Straße zu einer Verlängerung der Rotphase anderer, ebenfalls von den Ersatzbussen einmündender Straßen führen würde. Im Ergebnis würden in einer Richtung auftretende Fahrzeitverkürzungen zu Fahrzeitverlängerungen in der Gegenrichtung führen. Dies halten wir nicht für zielführend.

Mit insgesamt drei Ersatzlinien steht den Fahrgästen während der baubedingten Unterbrechung der Linien S 2  und S 8 ein differenziertes Angebot zur Verfügung, welches die unterschiedlichen Verkehrsbedürfnisse der Fahrgäste berücksichtigt. Die dargestellten Routen des Ersatzverkehrs sind das Ergebnis einer umfassenden Prüfung unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren wie z. B. Bezirksamt Pankow (Straßen- und Grünflächenamt), VBB, Verkehrslenkung Berlin (VLB), Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Berliner Wasserbetriebe (BWB). Die S-Bahn hat die Abstimmung frühzeitig initiiert sowie an weiteren Abstimmungsrunden (z. B. Baustellenkoordinierungsrunde Pankow am 12.01.2017) teilgenommen. Darüber hinaus führen wir mehrere Probefahrten mit Bussen durch, wobei wir auch tägliche Pendler einladen und alle möglichen Lösungen vor Ort diskutieren.

Trotz der umfassenden Vorbereitung verbleibt aufgrund der schwierigen Verkehrslage in Pankow immer ein Risiko, dass es insbesondere zur Hauptverkehrszeit zu Staubildung und damit einhergehend zu Verspätungen kommt.


Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wir möchten zunächst darauf hinweisen, dass die Situation im Herbst 2017 nicht mit derjenigen im Herbst 2016 vergleichbar sein wird, auf die die BVV in ihrem Beschluss Bezug nimmt. Die Länge des gesperrten S-Bahn-Abschnitts (und damit auch der SEV-Strecke) wird im Herbst 2017 deutlich geringer sein als im Vorjahr. Gleichwohl sind die Rahmenbedingungen für einen SEV in diesem Bereich als anspruchsvoll zu bewerten, weswegen die bereits im Vorfeld der Sperrung im Jahr 2016 sehr intensiven Vorabstimmungen seitens der S-Bahn Berlin GmbH gemeinsam mit den Aufgabenträgern und zahlreichen anderen Institutionen noch weiter intensiviert wurden. Die mit Angebotsplanung und Controlling der Verkehrsverträge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) betraute Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) vertrat hierbei die Interessen der Länder Berlin und Brandenburg. Zusätzlich nahmen an einem großen Teil der Besprechungen auch Vertreter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz teil.

Die zeitliche Parallelität des SEV auf den Linien S2 und S8 ist leider nicht vermeidbar, da der von beiden Linien gemeinsam befahrene Abschnitt zwischen Pankow und Karow von der Totalsperrung betroffen ist. Jedoch kann in der ersten sowie in der letzten Woche der insgesamt sechswöchigen Sperrung die S2 aus Richtung Innenstadt zumindest bis Blankenburg geführt werden.

hrend der gesamten sechswöchigen Bauzeit bestehen drei SEV-Linien:

- Express-SEV S2 ohne Zwischenhalte, für durchfahrende Fahrgäste
- Lokal-SEV mit Zwischenhalten, für Fahrgäste mit Start/Ziel
- SEV S8 mit Zwischenhalten

Ihre Forderung nach der Einrichtung je einer Lokal- bzw. Expressbuslinie ist insoweit bereits berücksichtigt. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den gemeinsamen Besprechungen aller Beteiligten, aus den mehrfachen Testfahrten mit einem Bus entlang infrage kommender SEV-Routen und aus dem SEV im Herbst 2016 konnten für alle drei geplanten SEV-Linien Routen gefunden werden, die eine Reduzierung der straßenverkehrsbedingten Behinderungen auf ein unvermeidbares Maß erwarten lassen. So ist beispielsweise der besonders von Staubildung und Straßen- bzw. Tiefbaustellen betroffene Bereich Alt-Blankenburg/Krugstege wie auch die Bahnhofstraße in Blankenburg nicht Bestandteil der SEV-Routen. Hierdurch ergibt sich zwar die Besonderheit, dass der S-Bahnhof Blankenburg durch den SEV nicht direkt bedient werden kann, dies erscheint aus unserer Sicht jedoch vertretbar. An den beiden ersatzweise durch den Lokal-SEV der S2 und den SEV der S8 bedienten Haltestellen Pasewalker Straße/Blankenburger Weg und Rosenthaler Straße besteht eine direkte Umsteigemöglichkeit zu den BVG-Linien 150 und 154, die auch am S-Bahnhof Blankenburg verkehren.

Der Neubau einer bauzeitlichen Behelfsstraße auf dem westlichen Teil des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow-Heinersdorf ist hinsichtlich des erforderlichen Aufwandes als nicht angemessen für einen sechswöchigen SEV zu bewerten. Darüber hinaus würde hierbei am S-Bahnhof Pankow eine vergleichsweise ungünstige Haltestellenlage mit recht langen und umwegbehafteten Umsteigewegen entstehen. Bei der geplanten SEV-Führung können mit dem SEV ankommende Fahrgäste hingegen ohne Überqueren von Fahrbahnen den S- und U-Bahnhof Pankow erreichen, und in der Gegenrichtung ergibt sich zumindest ein kurzer und vergleichsweise geradliniger Fußweg. Um Behinderungen des SEV durch den Rückstau auf der Granitzstraße insbesondere im Zusammenhang mit dem Linksabbiegen in die Prenzlauer Promenade zu vermeiden, wird der Express-SEV der S2 in stadtauswärtiger Fahrtrichtung über die Kissingenstraße geführt, die ein deutlich geringeres Behinderungspotential aufweist. Der Lokal-SEV der S2 und der SEV der S8 hingegen müssen zur Anbindung des S-Bahnhofs Pankow-Heinersdorf ohnehin über die Berliner Straße und Damerowstraße geführt werden, da die Einrichtung einer Haltestelle auf der Brücke der Prenzlauer Promenade aus baulichen Gründen nicht möglich ist. Sie befahren somit die Granitzstraße nicht.

Die Fragestellung einer Anpassung der LSA-Schaltungen an den Knoten Bucher Str./Pankgrafenstr. und Bucher Str./B109 wurde bereits vor Eingang Ihres Schreibens durch das den SEV organisierende Busunternehmen geprüft. Da beide Knoten jedoch vom SEV aus mehr als einer Richtung befahren werden, ist eine Anpassung der LSA-Schaltungen nicht als zielführend zu bewerten, da die Beschleunigung des SEV in einer Fahrtrichtung dann nur zulasten der Fahrzeit in der Gegenrichtung zu erreichen wäre.
Die von Ihnen geforderte Ausrüstung der SEV-Haltestellen mit Wartehallen bzw. Wetterschutz erübrigt sich, da die Haltestellen des SEV insbesondere die vom größten Teil der Fahrgäste genutzten Endpunkte überwiegend in unmittelbarer räumlicher Nähe zu bestehenden Bushaltestellen eingerichtet werden, die bereits über einen Wetterschutz verfügen.

Die Festlegung der Dimensionierung des SEV erfolgt stets auf der Grundlage vorliegender Daten zur Verkehrsnachfrage. Im vorliegenden Fall wird vor allem für die Expresslinie eine hohe Beförderungskapazität vorgesehen, da diese den überwiegenden Teil der Fahrgäste aufnehmen muss. Soweit verfügbar, ist auch der Einsatz von Gelenkbussen vorgesehen. Aufgrund deren mangelnder Verfügbarkeit muss die erforderliche Kapazität jedoch zumindest teilweise durch den Einsatz mehrerer Standardlinienbusse je Fahrt realisiert werden.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass seitens der S-Bahn Berlin GmbH als von den Baumaßnahmen der DB Netz AG betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um unter den gegebenen Umständen ein bestmögliches Ersatzkonzept zu realisieren. Neben dem ohnehin an der Abstimmung aller S-Bahn-Ersatzkonzepte beteiligten VBB bezog die S-Bahn Berlin GmbH zahlreiche weitere Institutionen, wie beispielsweise die BVG, Die Verkehrslenkung Berlin, die Berliner Wasserbetriebe, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und das Bezirksamt Pankow in die umfangreichen Abstimmungen ein. Im Ergebnis entstand ein Ersatzkonzept, das den Fahrgastinteressen gut Rechnung trägt und auch die von der BVV Pankow aufgeführten Forderungen, soweit möglich, erfüllt. Gleichwohl werden Behinderungen des SEV durch den übrigen Straßenverkehr im gegebenen Straßennetz nicht vollständig zu vermeiden sein.“

Wir bitten, die Drucksache somit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine



 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt




ren Benn
Bezirksbürgermeister




Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
und Bürgerdienste

 

 

 
 

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