Drucksache - VIII-0103  

 
 
Betreff: Durchsetzbarkeit der Erhaltungsziele in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 5 BVV am 01.03.2017
Antrag SPD, Bü90/Grüne, Linksfraktion 5.BVV - 2.Ausfertigung
VzK § 13 BezVG SB Bezirksamt, 8 BVV am 28.06.2017

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0103

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Durchsetzbarkeit der Erhaltungsziele in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts verbessern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0103

„Die BVV Pankow will mit den sozialen Erhaltungsgebieten gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in verschiedenen Quartieren erhalten. Die unmittelbare Umsetzung erfolgt über Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß der Drucksache VII-0337, für deren Bearbeitung im Sinne der Erhaltungsziele angemessene Bearbeitungsfristen vorzusehen sind

Deshalb ersucht die BVV Pankow das Bezirksamt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dafür einzusetzen, dass in § 69 der Bauordnung Berlin für die verwaltungsinternen erhaltungsrechtlichen Stellungnahmen bzw. erhaltungsrechtliche Genehmigungen oder Versagungen in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts wieder ein Bearbeitungszeitraum von drei Monaten oder mehr angesetzt wird.“ –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat mit Schreiben vom 24.03.2017 Senatorin Lompscher die Beschlussfassung der BVV Pankow zur Kenntnis gegeben. Das Bezirksamt hat in seinem Schreiben bekräftigt, dass sich die Durchsetzung des Erhaltungsrecht durch die Änderung der BauO Berlin aufgrund der verkürzten Bearbeitungszeiten im Baugenehmigungsverfahren verschlechtert hat und eine erneute Änderung der BauO Berlin angeregt.

In einem Antwortschreiben am 10.05.2017 hat Senatorin Lompscher dies abgelehnt und darauf verwiesen, dass im Beteiligungsverfahren zur Änderung der BauO Berlin keine Bedenken vorgetragen worden seien. Weiterhin hat die Senatorin auf die Verlängerungsmöglichkeit von 1 Monat hingewiesen, wenn weitere Stellen zu beteiligen sind. Aus den genannten Gründen schlussfolgerte die Senatorin, dass sie unserer Argumentation, dass die Verkürzung der Bearbeitungszeiten den politischen Zielstellungen entgegen läuft, nicht folgt und ihr Haus die weitere Entwicklung beobachten wird.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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