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Drucksache - VIII-0073
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die durch die Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales, Frau Tietje, sowie die von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften benannten Mitglieder (siehe Anlage) mit beratender Stimme für jeweils eine Amtsperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und bestimmt für diese Mitglieder das in der Anlage jeweils benannte stellvertretende Mitglied, soweit erfolgt.
3. Begründung
Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.
Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 7 Nr. 3 bis 9 KJHG bezeichneten und durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, den Bezirksschulbeirat, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, den Integrationsausschusses sowie den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung benannten Personen für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 1 AG KJHG soll die Benennung der Mitglieder nach den Absätzen 5, 6 und 8 gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen.
Für jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.
In der Anlage werden der BVV eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau und eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten sowie ihre jeweiligen Stellvertreter/in benannt. Darüber hinaus wird je eine Person zur Vertretung der Evangelischen und der Katholischen Kirche, jedoch ohne den/die jeweilige/n Stellvertreter/in benannt. Diese Religionsgemeinschaften benannten ihre Mitglieder gegenüber der für Jugend zuständigen Bezirksstadträtin.
Folgende Vorschläge sind noch nicht eingegangen: Eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person, eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats sowie je eine Person der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände nebst der entsprechenden Stellvertreter/Stellvertreterinnen. Außerdem fehlen z.T. Benennungen für Stellvertreter/innen. Diese Personen können erst benannt werden, wenn entsprechende Vorschläge eingegangen sind.
4. Rechtsgrundlage
§ 35 Abs. 7 bis 9 AG KJHG in Verbindung mit § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG,
§ 12 Abs. 2 Ziff. 11 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
Anlage
Beratende Mitglieder des KJHA und ihre Stellvertreter/innen
Lfd. Nr. | Vertreter/in für | beratendes MItglied | stellvertretendes beratendes Mitglied | Gesetzliche Grundlage | Anschrift |
1 | Mädchenarbeit | Brosig, Michi | Hoff, Nadine | § 35 Abs. 7 Nr. 3 und Abs. 8 AG KJHG Benennung durch Bezirksstadträtin auf Vorschlag der AG Mädchenarbeit | JFE OC 23 Langhansstr. 23 13086 Berlin
|
3 | Bezirkselternausschuss (BEAK) Kita Pankow | Liewald, Nora | Hunold, Andreas | § 35 Abs. 7 Nr. 5 und Abs. 8 AG KJHG Benennung durch Bezirksstadträtin auf Vorschlag BEAK | Fröbelstraße 17 10400 Berlin
|
5 | Evangelische Kirche | Henning, Kathrin
| ______________ | § 35 Abs. 7 Nr. 7 und Abs. 8 AG KJHG Benennung durch den evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
| Parkstraße 17 13086 Berlin
|
6 | Katholische Kirche | Tux, Harald | ------------------------ | § 35 Abs. 7 Nr. 7 und Abs. 8 AG KJHG Benennung durch den Bund der Deutschen Katholischen Jugend
| Behaimstraße 33 / 39 13089 Berlin |
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