Bezirksamt Pankow von Berlin | 14.12.2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.:VIII-0064 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Geschäftsverteilung und Vertretungsregelung des Bezirksamtes
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Beschlüsse I. bis III. zur Vorlage Nr. VIII-0002/2016 vom 28.10.2016 werden in geänderter Fassung wie folgt gefasst:
I.
Den Mitgliedern des Bezirksamtes werden folgende Geschäftsbereiche übertragen:
- BezirksbürgermeisterAbt. Kultur und Finanzen
Sören Benn(KuFiPers)
- Bezirksstadtrat / BezirksstadträtinAbt. Stadtentwicklung und
N.N.Bürgerdienste
zugleich stellv. Bezirksbürgermeister/in(StadtBü)
- BezirksstadträtinAbt. Jugend, Wirtschaft und Soziales
Rona Tietje(JugWiSo)
4.BezirksstadtratAbt. Umwelt und öffentliche Ordnung
N.N(UmOrd))
5.BezirksstadtratAbt. Schule, Sport und Gesundheit
Dr. Torsten Kühne(SchulSportFMG)
Die Zuordnung der Ämter zu den Geschäftsbereichen ist dem als Anlage beiliegenden Organigramm zu entnehmen.
II.
Die Stellvertretung in den Geschäftsbereichen wird wie folgt wahrgenommen:
Vertreter/in
Bezirksbürgermeister Sören Bennstellv. Bezirksbürgermeister/in,
Bezirksstadtrat / Bezirksstadträtin N.N.
Bezirksstadtrat N.N. (StadtBü)Bezirksbürgermeister Sören Benn
Bezirksstadträtin Rona TietjeBezirksstadtrat Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat N.N. (UmOrd)Bezirksstadträtin Tietje
Bezirksstadtrat Dr. Torsten KühneBezirksstadtrat N.N. (UmOrd)
III.
Zusätzliche Vertretungsregelung bis zur Wahl der Mitglieder des Bezirksamtes für die Geschäftsbereiche StadtBü und UmOrd
Vertreter/in
Bezirksstadtrat N.N. (UmOrd)Bezirksstadträtin Rona Tietje für den Bereich
öffentliche Ordnung
Bezirksstadtrat Dr. Torsten Kühne für den Bereich Umwelt
Begründung
Nach § 38 BezVG ist jedem Mitglied des Bezirksamtes die Leitung mindestens eines Geschäftsbereichs (LuV oder SE) zu übertragen. In ihrem Geschäftsbereich führen die Mitglieder des Bezirksamtes die Geschäfte im Namen des Bezirksamtes.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine