Drucksache - VIII-0054  

 
 
Betreff: Freihaltung einer Straßenbahntrasse Michelangelostraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion, Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2016 
3. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 3 BVV am 14.12.2016
Antrag Linksfraktion, SPD, Grüne - 2. Ausfertigung, 3 BVV am 14.12.2016
VzK §13 BA Schlussbericht, 6.BVV am 5.4.17

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

14.03.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0054

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Freihaltung einer Straßenbahntrasse Michelangelostraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 3. Sitzung am 14.12.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0054

Das Bezirksamt wird ersucht, im Ergebnis der vorgenommenen Variantenprüfung (siehe VzK Drs. VII-1190 v. 20.9.16) bei der Straßenum- bzw. Neubauplanung für die Michelangelostraße im Zuge der behutsamen Nachverdichtung des dort gelegenen Wohngebietes eine Straßenbahntrasse in Mittellage mit einer Mindestbreite von 6,5 Metern freizuhalten und bei der Querschnittsgestaltung des künftigen Straßenraumes verbindlich vorzusehen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß   BezVG § 13 (3) gesandt. Die Antwort liegt nun vor und wird wörtlich wiedergegeben:


Der Antrag zur Freihaltung einer Straßenbahntrasse in der Michelangelostraße wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt.VII mit dem folgenden Ergebnis geprüft:


In den aktuellen Planungen zur Entwicklung des Wohngebietes um die Michelangelo-straße ist bisher ein Straßenquerschnitt ohne Straßenbahnführung geplant (Gesamtquerschnitt B = 37,00 m/5,00 m Mittelstreifen, je beidseitig 6,50 m Fb, 2,50 m Rf,     2,00 m Parken, 2,00 m Bäume, 3,00 m Gw).


Im Zusammenhang mit den aktuellen verkehrspolitischen Entwicklungen und neuen Überlegungen zur Netzerweiterung sowie zur Entlastung gegenwärtig sehr hoch belasteter Streckenabschnitte wird eine Trassenfreihaltung für eine zukünftig ggf. zu realisierende Straßenbahnstrecke im Verlauf der Michelangelostraße aus Sicht der langfristigen Netzentwicklung als sinnvoll erachtet.


Sie steht im Zusammenhang mit der geplanten, östlich anschließenden Friedhofsumfahrung bis zum Weißenseer Weg, auf der zukünftig ebenso eine Straßenbahnführung berücksichtigt werden soll und der bereits freigehaltenen Trasse im Verlauf der Ostseestraße. Dadurch ergibt sich die planerische Möglichkeit einer geradlinigen Führung der Tangentiallinie M13 bis zum Weißenseer Weg im Vergleich zur derzeit umwegigen Führung über die Langhansstraße und das Ortsteilzentrum Weißensee. Damit könnten beträchtliche Reisezeitersparnisse erreicht werden. Die Wirtschaftlichkeit und damit der tatsächliche Bau dieser angedachten Strecke steht in starker Abhängigkeit der künftigen Gebietsentwicklung in ihrem dann veränderten Einzugsbereich.


Da in den vorliegenden Planungen zur Straßenraumgestaltung im Zuge der Wohngebietsentwicklung keine Straßenbahnführung im separaten Bahnkörper vorgesehen war, ist der bisher geplante Straßenquerschnitt neu zu überdenken und für die Option der ggf. beabsichtigten Straßenbahnführung anzupassen. Für einen separaten Bahnkörper ist inklusive Aufstellflächen für Fußnger und Haltestellen eine Trassenbreite von 12,00 m vorzusehen. Bei Führung der Straßenbahn in Mittellage ist dieglichkeit für einen eigenständigen Linksabbiegestreifen zur Erschließung des Gebiets zu berücksichtigen.


Die konkreten Überlegungen für einen veränderten Straßenquerschnitt unter Berücksichtigung der Straßenbahnoption sind in unserem Hause noch nicht abgeschlossen. Die Vorschläge werden zu ggb. Zeit in Abstimmung mit dem Bezirk erarbeitet.


Die Veränderung des geplanten Straßenquerschnittes hat Auswirkungen auf die neuen Straßenbegrenzungslinien der Michelangelostraße und ggf. auf die vorgesehene Wohnbebauung. Die Langfristperspektive einer Straßenbahntrasse sollte berücksichtigt werden.“

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine






Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 




Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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