Bezirksamt Pankow von Berlin | .11.2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Benennung des Vorsitzenden des Kuratoriums der „Seniorenstiftung Prenzlauer Berg“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgenden Beschluss gefasst:
Als Vorsitzende des Kuratoriums der „Seniorenstiftung Prenzlauer Berg“ wird Frau Bezirksstadträtin Rona Tietje bestimmt.
Begründung
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der „Seniorenstiftung Prenzlauer Berg“ sind der Vorstand und das Kuratorium Organe der Stiftung.
Dem Kuratorium gehören gemäß § 4 Abs. 2 Buchstaben a) und b) der Satzung
- ein Mitglied des Bezirksamts als Vorsitzender des Kuratoriums
- und ein/e in der Altenpolitik/Altenhilfe erfahrene/r bzw. zuständige/r Mitarbeiter/in des Bezirksamtes Pankow von Berlin
an. Sie werden unbefristet durch Beschluss des Bezirksamts bestimmt. Mit dem Ausscheiden aus dem Bezirksamt endet auch die Mitgliedschaft im Kuratorium. Zur Sicherstellung der Kontinuität in der Arbeit des Kuratoriums der Stiftung ist zeitnah eine Wiederbestellung eines Mitglieds des Bezirksamts Pankow von Berlin als Vorsitzende/r des Kuratoriums erforderlich.
Die Mitgliedschaft von Frau Christel Becker - Leiterin des Fachbereichs „Seniorenservice und soziale Angebote“ - in das Kuratorium bestellt (BA-Beschluss V-07/2002) als in der Altenpolitik/Altenhilfe erfahrene und zuständige Mitarbeiterin des Bezirksamtes Pankow von Berlin - ist von der Legislaturperiode unabhängig und soll an dieser Stelle lediglich der Form halber Erwähnung finden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Rona Tietje Bezirksstadträtin Jugend, Wirtschaft und Soziales |