Drucksache - VIII-0035  

 
 
Betreff: Budgetzuweisung für Lehr- und Lernmittel für Schulen des Bezirks aufstocken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
08.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 2. BVV
Beschlussempfehlung FinPerIm, 4.BVV am 25.1.2016
VzK§13 BezVG BA, ZB 10. BVV am 18.10.17
VzK§13BezVG BA, SB 12. BVV am 17.01.18

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.01.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0035/2017

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Budgetzuweisung für Lehr- und Lernmittel für Schulen des Bezirks aufstocken

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 4. Sitzung am 25.01.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0035/2017

Die BVV möge beschließen:

Die BVV schließt sich dem Votum des Ausschusses für Schule und Sport aus der VII. Wahlperiode an und empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass die Budgetzuweisung für Lehr- und Lernmittel im Hinblick auf die Einführung der neuen Rahmenlehrpläne für jede Schule des Bezirks deutlich erhöht wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie im 1. Zwischenbericht ausgeführt, hat sich das Bezirksamt in Umsetzung des BVV-Beschlusses an die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) gewandt. Nunmehr liegt das Antwortschreiben von SenBJF vom 06.12.2017 vor. Der Bildungsstaatssekretär hat wie folgt geantwortet:

„… die Einführung der gemeinsamen Rahmenpläne für die Klassen 1 bis 10 und die immer stärker genutzten digitalen Medien stellen sicher neue Anforderungen an die Auswahl der Lehr- und Lernmittel. Mit dem Doppelhaushaltsjahr 2016/2017 haben wir durch die Zusammenlegung der Titel für Lernmittel und der für Lehrmittel zum gemeinsamen Titel 52509 dem bereits Rechnung getragen.

Mit den in der Globalsumme zugewiesenen Haushaltsmitteln für Lehr- und Lernmittel stellen diese eine Mindestveranschlagung dar. Durch eigene bezirkliche Schwerpunktsetzungen können Sie bzw. die Bezirksverordnetenversammlung Pankow auch weitere Haushaltsmittel für diesen Schwerpunkt einsetzen Insbesondere sollten Ihre Rücklagen für die Lehr- und Lernmittel in Höhe von 1.304.747,54 € genutzt werden.

Zurzeit bereiten meine Mitarbeiter die Umsetzung der Lernmittelfreiheit für die Primarstufe (Klassenstufe 1 bis 6) vor. Auch hier werden sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.“

Es trifft zu, dass die Titel für Lernmittel und der für Lehrmittel zum gemeinsamen Titel 52509 zusammengelegt wurden. Es muss aber festgestellt werden, dass durch die Zusammenlegung der Titel in Summe für das Jahr 2017 keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die notwendige Erhöhung des Titels 52509 „Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen“ zur Verfügung gestanden hat. Die Zusammenlegung der Titel bedeutet eben nicht, dass dadurch eine Erhöhung der finanziellen Mittel bzw. des Ansatzes einhergeht. Deshalb ist dieser Titel noch nicht genügend ausfinanziert.

Bezüglich der Umsetzung der Lernmittelfreiheit bleibt abzuwarten, inwieweit sich hier tatsächlich finanzielle Spielräume ergeben bzw. ob ein finanzieller Zuwachs in diesem Titel zu erwarten ist.

Die gemäß Schulgesetz §7 zulässigen und in Hinblick auf die Stärkung der Eigenverantwortung von Seiten der Schulen gewünschten Rücklagen können ebenfalls nicht grundsätzlich zur Erhöhung der Titel dienen. Die Rücklagen sind in der Regel durch die Schulen bereits verplant und werden zur Finanzierung größerer Maßnahmen angespart, z.B. Beschaffung von Smartboards, etc.

Das Bezirksamt sieht eine auskömmliche Finanzierung nach wie vor für dringend notwendig und wird sich in den zuständigen Gremien auch weiterhin dafür einsetzen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

siehe Anlage

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

x

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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