Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0026
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Geschäftsbereich | Beauftragte/r für den Haushalt | Vertreter/in | Kapitel |
0 BVV |
Bezirksverordnetenvorsteher (Der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung ist kraft Amtes Beauftragter für den Haushalt für den Epl. 31). |
Stellv. Vorsteherin |
31 00 |
1 KuFiPers |
Bezirksbürgermeister |
Stellv. BzBm |
33 00 |
2 StadtBü
|
Bezirksstadtrat |
BzBm |
33 20 |
3 JugWiSo
|
Bezirksstadträtin |
BzStR SchulSportFMG |
33 09 |
4 UmOrd |
Bezirksstadtrat |
BzStR´in JugWiSo |
33 40 |
5 SchulSportFMG |
Bezirksstadtrat |
BzStR UmOrd |
33 06 |
2.Den Beauftragten für den Haushalt steht es frei, die ihnen nach § 9 LHO und den dazu anzuwendenden Ausführungsvorschriften zustehenden Rechte oder obliegenden Pflichten anderen Dienstkräften zu übertragen.
3.Die Bestellung der Beauftragten für den Haushalt ist der SE Steuerungsdienst / Finanzen / Personal mit einer Unterschriftsprobe zweifach (davon einmal für die Bezirkskasse) mitzuteilen.
4.Die SE Steuerungsdienst / Finanzen / Personal wird als diejenige Organisationseinheit bestimmt, die das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt.
Begründung
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung gehört zu den Leitungsbefugnissen der Mitglieder des Bezirksamtes nach deren Geschäftsverteilung und der Bezirksverordnetenvorsteherin/des Bezirksverordnetenvorstehers (Leiter/innen der Verwaltungszweige).
Das Bezirksamt hat nach § 9 LHO festzulegen, welche Organisationseinheit das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Sören Benn |
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Legende
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